Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Bergedorf-Bille-Stiftung zur sozialen Integration von Menschen

Die Bergedorf-Bille-Stiftung unterstützt und fördert im Sinne ihrer Satzung Projekte, die einen der folgenden Zwecke verfolgen:

  • Förderung der Jugendhilfe
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  • Föderung der Altenhilfe
  • Verfolgung mildtätiger Zwecke


Zielgruppen/Bedingungen

Antragskriterien:

  1. Projektstatus: Das zu fördernde Projekt sollte sich in einer konkreten Planungsphase befinden und in absehbarer Zeit umgesetzt werden.
  2. Keine vorsorglichen Mittel: Die Stiftung stellt keine Mittel vorsorglich zur Verfügung.
  3. Art der Förderung: Direkte Honorarförderungen oder Pauschalspenden sind normalerweise nicht vorgesehen.
  4. Nachträgliche Förderungen: Für bereits umgesetzte Projekte können keine Fördermittel nachträglich beantragt werden.


Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Erforderliche Unterlagen: Antragsteller sollten sicherstellen, dass ihr Antrag folgende Informationen enthält:

  • Eine detaillierte und klare Projektbeschreibung.
  • Ein Kostenplan.
  • Vollständige Angaben zum Antragsteller oder zur Antragstellerin, einschließlich:
    • Ansprechpartner und Ansprechpartnerin
    • Anschrift
    • Gegebenenfalls ein Nachweis über die Gemeinnützigkeit.

Beratung und Unterstützung: Falls Beratung oder Unterstützung bei der Projektentwicklung benötigt wird, können Antragsteller sich per E-Mail an die Geschäftsführung der Stiftung wenden. 

Kontakt: cornelia.springer@bergedorf-bille.de

Bergedorf-Bille-Stiftung zur sozialen Integration von Menschen

Bergedorfer Straße 100,
21029 Hamburg

Telefon

040 72 56 00489