Förderung der Bergedorf-Bille-Stiftung zur sozialen Integration von Menschen
Die Bergedorf-Bille-Stiftung unterstützt und fördert im Sinne ihrer Satzung Projekte, die einen der folgenden Zwecke verfolgen:
- Förderung der Jugendhilfe
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- Föderung der Altenhilfe
- Verfolgung mildtätiger Zwecke
Zielgruppen/Bedingungen
Antragskriterien:
- Projektstatus: Das zu fördernde Projekt sollte sich in einer konkreten Planungsphase befinden und in absehbarer Zeit umgesetzt werden.
- Keine vorsorglichen Mittel: Die Stiftung stellt keine Mittel vorsorglich zur Verfügung.
- Art der Förderung: Direkte Honorarförderungen oder Pauschalspenden sind normalerweise nicht vorgesehen.
- Nachträgliche Förderungen: Für bereits umgesetzte Projekte können keine Fördermittel nachträglich beantragt werden.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Erforderliche Unterlagen:
Antragsteller sollten sicherstellen, dass ihr Antrag folgende Informationen enthält:
- Eine detaillierte und klare Projektbeschreibung.
- Ein Kostenplan.
- Vollständige Angaben zum Antragsteller oder zur Antragstellerin, einschließlich:
- Ansprechpartner und Ansprechpartnerin
- Anschrift
- Gegebenenfalls ein Nachweis über die Gemeinnützigkeit.
Beratung und Unterstützung: Falls Beratung oder Unterstützung bei der Projektentwicklung benötigt wird, können Antragsteller sich per E-Mail an die Geschäftsführung der Stiftung wenden.
Kontakt: cornelia.springer@bergedorf-bille.de
Weitere Informationen
Bergedorf-Bille-Stiftung zur sozialen Integration von Menschen
Bergedorfer Straße 100,
21029
Hamburg
Webseite
Telefon
040 72 56 00489