Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Anneliese Brost-Stiftung

Die Anneliese Brost-Stiftung wurde 2002 gegründet und verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Sie fördert insbesondere die Jugend- und Altenhilfe sowie Kunst und Kultur in Essen und im Ruhrgebiet. Seit 2010 bietet die Stiftung im Rahmen des Jugendrats jungen Menschen im Alter von 10 bis 17 Jahren außerdem die einzigartige Möglichkeit, aktiv an der Vergabe von Fördergeldern mitzuwirken und soziale Projekte für Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Im Hinblick auf die selbstständige Verteilung von Fördergeldern ist der Jugendrat der Anneliese Brost-Stiftung einzigartig.

Zielgruppen/Bedingungen

Um dem Angebotsbedarf für benachteiligte Jugendliche mit besonderen Entwicklungsbedarfen gerecht zu werden, hat die Anneliese Brost-Stiftung für den ersten Förderzeitraum 2025 folgenden Förderschwerpunkt festgelegt:

Förderschwerpunkt:
Gefördert werden Vorhaben, die für die Zielgruppe sozial benachteiligter Jugendlicher über 12 Jahren im Ruhrgebiet mit besonderen Entwicklungsbedarfen niederschwellige Angebote in den Bereichen Kunst, Musik und Bewegung durchführen.

Weitere Anforderungen an das Projekt:
Im Rahmen des Förderschwerpunktes werden sowohl geschlechtsspezifische als auch geschlechterübergreifende Angebote gefördert, welche offene Einzelaktionen sowie mittelfristige bzw. dauerhafte Angebote beinhalten können.
Die aktive Beteiligung und Partizipation der Jugendlichen im Rahmen des Projektes muss dargestellt werden.
Darüber hinaus werden keine Parallelangebote zu bestehenden Strukturen gefördert. Um eine Skizzierung der Kooperationen im Stadtteil sowie der Nutzung vorhandener Infrastruktur wird daher gebeten.

Art und Höhe der Förderung:

  • Die Förderhöhe beträgt 10.000 - 50.000 €
  • Sach- und Personalkosten werden gefördert.
  • Die eingebrachten Eigenanteile müssen klar ausgewiesen werden.
  • Die Förderbedingungen inkl. Berichtswesen der Anneliese Brost-Stiftung müssen erfüllt werden.

Die Anneliese Brost-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Auch andere steuerbegünstigte Körperschaften können unterstützt werden.
Die Förderzuwendungen werden durch den Stiftungsvorstand ausschließlich auf der Grundlage der Förderrichtlinien der Stiftung und des Förderantrages erteilt. Die Förderrichtlinien und die Festlegungen aufgrund des Antrages sind verbindlicher Bestandteil der Zuwendungsentscheidung.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Der Förderantrag muss enthalten:

  • Eine klar umrissene, vollständige Projektbeschreibung von maximal 2 Seiten DIN-A 4 unter Angabe der eventuellen Laufzeit,
  • einen vollständigen Kosten- und Finanzierungsplan des Projekts, aus dem sich die zur Verfügung stehenden Eigenmittel, zugesagte oder in Aussicht gestellte Drittmittel sowie die beantragte Fördersumme ergeben.
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit / Aktueller Registerauszug des Antragstellers (Vereinsregister/ Handelsregister etc.)
  • Die Bewerbungsunterlagen sowie alle weiteren Informationen zur Förderantragsstellung sind der Website zu entnehmen.

Anneliese Brost-Stiftung

III. Hagen 30,
45127 Essen

Telefon

0173 5863552