Förderdatenbank der DSEE

Förderung der Alltagsheld:innen- Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden

Als Stiftung für die Rechte Alleinerziehender fördert diese insbesondere innovative Projekte mit dem Ziel, die Lebenssituation von Einelternfamilien grundlegend zu verbessern und diskriminierende Strukturen abzubauen. Darüber hinaus beteiligt sie sich an der Finanzierung von Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Lebenssituation Alleinerziehender.

Besonders erwünscht sind Anträge zu den Arbeitsschwerpunkten

Aktuell beschäftigt sich die Stiftung mit der Situation und Teilhabe von geflüchteten und zugewanderten Alleinerziehenden (Schwerpunkt Migrantische Alleinerziehende) und mit der Frage, wie Alleinerziehende gut und gemeinschaftlich wohnen können (Schwerpunkt Wohnen).

In der Regel werden keine Einzelpersonen oder Familien gefördert, sondern nur gemeinnützige Organisationen. In Präzedenzfällen werden Alleinerziehende bei Musterklagen, z.B. gegen Ungleichbehandlung im Steuersystem unterstützt.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Förderrichtlinien geben Ihnen einen Überblick über die Rahmenbedingungen, die Sie erfüllen bzw. beachten sollten. Gefördert werden neue und bestehende Aktivitäten, Bildungs- und Informationsarbeit sowie Kooperationsprojekte. Diese Übersicht hilft Ihnen zu entscheiden, in welche Förderlinie Ihr Projekt am besten passt.

Zielgruppen/Bedingungen

Aufgrund stiftungsrechtlicher Bestimmungen können nur Organisationen gefördert werden, die als gemeinnützig anerkannt sind. Bitte fügen Sie als Anlage einen entsprechenden Nachweis (Freistellungsbescheid des Finanzamtes) bei. Auch steuerbegünstigte Körperschaften wie Schulen, Genossenschaften etc. können einen Antrag stellen.

Der Stiftung ist es wichtig, gute Projektideen zu fördern, auch von Initiativgruppen und anderen Zusammenschlüssen, die nicht gemeinnützig sind. In diesem Fall kann der Förderantrag zusammen mit einer gemeinnützigen Organisation beantragt werden. Die gemeinnützige Organisation ist dann gegenüber der Stiftung rechenschaftspflichtig. Falls Sie dieses Verfahren anwenden wollen, wenden Sie sich bitte vor der Antragsstellung an die Stiftung.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Ihr Antrag benötigt die Schriftform und kann nur online eingereicht werden. Es beinhaltet die Beschreibung des Projektes sowie der Kosten- und Finanzierungsplan, inklusive notwendige Unterlagen (z.B. Freistellungsbescheid des Finanzamtes).

Die Auswahlverfahren für diese Förderlinien finden zweimal im Jahr statt. Die Anträge können jeweils bis zum 31.03. und 30.09. eingereicht werden.

Alle Anträge sind fristgerecht gemäß MEZ-Zeit einzureichen. Sie bekommen eine automatische Bestätigung des Eingangs Ihres Antrags. Eine Anforderung weiterer Unterlagen, die zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind, bleibt vorbehalten.