Förderung Bürgerstiftung Gemeinde Neureichenau
Die Bürgerstiftung Neureichenau macht es möglich, Neureichenau auch finanziell zu unterstützen. Um einen möglichst großen Kreis an potenziellen Zustiftern anzusprechen, wurde der Stiftungszweck weit gefasst.
Folgende Zwecke als freiwillige gemeindliche Aufgabe im eigenen Wirkungskreiskönnen
gefördert werden:
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Jugendhilfe
- Altenhilfe
- Kunst und Kultur
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Bildung und Ausbildung
- Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturgesetze der Länder, Umweltschutz und Hochwasserschutz
- Wohlfahrtswesen
- Rettung aus Lebensgefahr
- Feuerschutz
- Sport
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Mildtätige Zwecke
- Bürgerliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
Zielgruppen/Bedingungen
Eine Förderung kann innerhalb der Gemeinde Neureichenau erfolgen.
Weitere Informationen
Bürgerstiftung Gemeinde Neureichenau
Dreisesselstraße 8,
94089
Neureichenau
Telefon
08583 96010