Förderdatenbank der DSEE

Förderprogramm "Spiel des Jahres"

Der Spiel des Jahres e.V. fördert Projekte, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Stellung des Spiels als Kulturgut in der Gesellschaft zu stärken. 

Das Förderprogramm umfasst verschiedene Themengebiete. Diese bilden den Rahmen, in dem Projekte entwickelt werden können, die ausnahmslos einen klaren Brettspielbezug haben müssen:
■ Bibliotheken und Ludotheken
■ Kitas, Schulen, Horte und schulische Ganztagsangebote sowie außerschulische Bildungseinrichtungen
■ Tagungsstätten, Seminarhäuser, Jugendherbergen, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe
■ Cafés, Kneipen, Restaurants und weitere gastronomische Angebote
■ Kulturzentren, Veranstaltungsorte, Jugendzentren und andere soziokulturelle Einrichtungen
■ Festivals, Conventions und Tagungen
■ Ausstellungen, Publikationen sowie kulturpolitische und wissenschaftliche Projekte
■ Inklusions- und Integrationsprojekte, Spielen mit beeinträchtigen oder benachteiligten Menschen
■ das Spielen an anderen Orten: von Einkaufszentren bis Justizvollzugsanstalten

Zielgruppen/Bedingungen

  • Antragsberechtigt sind Vereine, öffentliche Einrichtungen, Stiftungen und Gesellschaften. Vorzulegen sind ein Projektplan, der den zeitlichen Ablauf und die Ziele verdeutlicht, sowie eine Kostenaufstellung. Anträge dürfen nur für neue Projekte gestellt werden.
  • Die Anschaffung von Brett- und Kartenspielen ist – bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro – unter der Voraussetzung förderfähig, dass der Spiel des Jahres e.V. diese Spiele empfohlen oder ausgezeichnet hat. Die Spiele müssen im örtlichen Spielefachhandel erworben werden.
  • In der Projektkonzeption muss eine Person genannt werden, die für die Spiele verantwortlich ist und gewährleistet, dass die Spiele zum Einsatz kommen. Der reine Aufbau einer Spielesammlung wird nicht gefördert, genauso wenig wie herkömmliche Openair-Bodenspiele, Kicker, Tischtennisplatten etc.
  • Das Mobiliar einer Einrichtung kann gefördert werden, wenn die Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zum Umfang des Projektes stehen und zwei Drittel der beantragten Summe nicht überschreiten. Bauliche Investitionen, Reparatur- und Sanierungsarbeiten sowie Umzugskosten sind nicht förderfähig.
  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Honorare sind förderfähig, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Ausgeschlossen ist die Förderung von Entgelten für hauptberuflich beim Projektträger oder bei Projektpartnern beschäftigte Mitarbeitende und Verwaltungskosten. Verpflegung, Snacks und Getränke werden nicht übernommen.
  • Um die unvoreingenommene Jurytätigkeit des Vereins Spiel des Jahres in jeder Hinsicht zu gewährleisten, ist die Entwicklung von Spielen, die in den Handel gelangen sollen oder dies eines Tages könnten, in keiner Weise förderfähig. Spieleautorinnen und -autoren sowie Spieleverlage sind deshalb nicht antragsberechtigt.
  • Nach Abschluss eines Projektes muss dem Spiel des Jahres e.V. ein Bericht mit Fotos, der auf spiel-des-jahres.de veröffentlicht wird, und ein Finanzbericht vorgelegt werden. Bei einer nicht vereinbarungsgemäßen Umsetzung verlangt der Spiel des Jahres e.V. von dem/der Antragstellenden die Fördergelder zurück. Für Projekte, die ein Jahr nach Ausschüttung der Gelder noch nicht abgeschlossen sind, ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres ein Zwischenbericht zu erstellen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Das Antragsformular (maximal 1500 Zeichen) mit der Beschreibung des Projekts und des genauen Verwendungszwecks der Gelder bitte per E-Mail bei foerderungen@spiel-des-jahres.de einreichen.

Spiel des Jahres nimmt Anträge mit Frist zum 1. Februar 2025 entgegen. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 2 Monaten.

Weitere Informationen