Förderprogramm Regionalkultur
Unterstützung heimatpflegerischer Initiativen und Stärkung des Heimat- und Traditionsbewusstseins.
Zielgruppen/Bedingungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle nichtstaatlichen Träger, die in Bayern ein heimatpflegerisches Projekt verwirklichen wollen und dabei nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.
Was wird gefördert?
Aus den Mitteln des Förderprogrammes Regionalkultur können Investitionen beim Bau und bei der Ausstattung von Spielstätten (Veranstaltungs- und Probenräume oder Freilichtbühnen) für historische Heimatschauspiele sowie innovative Veranstaltungen und Projekte im Rahmen der Heimatpflege gefördert werden. Die geförderten Vorhaben sollen einen überregionalen Wirkbereich aufweisen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Förderanträge können ganzjährig beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ausschließlich über die Antragsplattform gestellt werden.
In der Antragsplattform müssen folgende Antragsunterlagen hochgeladen werden:
- Projektbeschreibung
- Projektplanung/-verlauf
- Kosten- und Finanzierungsplan
Weitere Informationen
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Postfach 22 15 55,
80505
München
Webseite
Telefon
089 23060