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Förderdatenbank der DSEE

Förderprogramm „Mittelpunkt Gesundheit“

Städtische Quartiere oder dörfliche Gemeinden sind zentrale Orte der sozialraumorientierten Gesundheitsförderung und damit ein wichtiger Teil chancengerechter, nachhaltiger und zukunftsfähiger Stadtentwicklung. Mit dem Förderprogramm „Mittelpunkt Gesundheit“ soll daher der Aufbau gesundheitsfördernder Strukturen gezielt in Stadtteilen und Dörfern Thüringens gestärkt werden. Hierfür stellt die ARGE des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Thüringen Mittel bereit, mit denen entsprechende Projektideen gemäß GKV-Leitfaden Prävention umgesetzt werden können. Als Fachinstitution auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung in Thüringen koordiniert die AGETHUR im Auftrag des GKV-Bündnisses die Antragstellung, Mittelvergabe und das Monitoring im Förderprogramm und bietet bei Bedarf auch kostenfrei prozessbegleitende Unterstützung an.

Zielgruppen/Bedingungen

Förderberechtigte Organisationen sind Institutionen, die in Stadtteilen und ländlichen Gemeinden Thüringens arbeiten und Zugang zu Stadtteil- oder Dorfeinrichtungen haben. Das können sein:

  • freie Trägerschaften
  • gemeinnützige Vereine und Verbände
  • gemeinnützige Unternehmen
  • Wohnungsbaugenossenschaften und kommunal engagierte Wohnungsunternehmen in den betreffenden Stadtteilen und Dörfern

Ebenfalls antragsberechtigt sind:

  • öffentlich zugängliche Quartierseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft (z. B. Seniorenbegegnungsstätten, Jugendklubs) in den betreffenden Stadtteilen und Dörfern

Nichtrechtsfähige Initiativen und personengebundene Gesellschaften können nach Prüfung durch die ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit in Thüringen antragsberechtigt sein.

Das Fördervolumen beträgt mindestens 500 Euro bis maximal 15.000 Euro pro Projekt in der Förderperiode. In der Regel endet ein Projekt mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, spätestens jedoch nach zwei Jahren.

Die geförderten Projekte sollen gesundheitliche Chancengerechtigkeit verbessern und sich an diesbezüglich besonders gefährdete Gruppen richten, wie z. B.:

  • werdende und junge Familien mit Kindern
  • Kinder und Jugendliche
  • junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren
  • ältere Menschen
  • Alleinerziehende
  • Arbeitsuchende
  • Menschen mit Migrationsgeschichte
  • geschlechtsspezifische Gruppen (m/w/d)
  • Menschen mit geistiger Behinderung
  • oder auf Multiplikator:innen, die mit diesen Menschen arbeiten

Thematisch können Vorhaben zur Stärkung von Gesundheit und Wohlbefinden aus folgenden Themenbereichen unterstützt werden:

  • gesunde Ernährung
  • Bewegung
  • psychische Gesundheit und Stressbewältigung
  • soziale Teilhabe (Bitte beachten: Als alleiniges Projektziel ist soziale Teilhabe nicht förderfähig. Maßnahmen zur sozialen Teilhabe können nur gefördert werden, wenn sie mit mindestens einem der anderen fünf Themenfelder verbunden sind.)
  • Gesundheitskompetenz
  • Aufbau lokaler Netzwerke für Gesundheitsförderung

Förderfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens gemäß den Kriterien des Leitfadens Prävention entstehen. Zu programm- und vorhabensspezifischen Einzelfragen informiert und berät die Programmkoordination der AGETHUR gerne. (Kontakt siehe Programmseite)

Fixe Eigenmittel-Anteile sind nicht erforderlich, jedoch verpflichtet sich die antragstellende Einrichtung dazu, die Umsetzung des Vorhabens infrastrukturell (z. B. durch Mitnutzung bestehender Büroausstattung) und, wenn möglich, personell (durch administrative Organisation des Projektes) zu gewährleisten.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Senden Sie Ihr Konzept über das Kurzformular an die AGETHUR. 

Nach Prüfung nimmt die AGETHUR Kontakt zu Ihnen auf und berät zur Förderfähigkeit des Projektes.