Förderprogramm Beratung, Begleitung und Selbsthilfe
Die Aktion Mensch möchte, dass alle Menschen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehört auch die Persönlichkeitsstärkung, um die eigenen Bedürfnisse stärker wahrzunehmen und sich besser zu behaupten.
Die Angebote im Förderprogramm Beratung, Begleitung und Selbsthilfe richten sich an Menschen mit Behinderung und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Anschubfinanzierung – Vorhandene Angebote Recht haben, Recht bekommen
Auf Dauer angelegte Vorhaben, die sich nach Auslaufen der Förderung selber weitertragen. Der Ausbau eines bestehenden / vorhandenen ambulanten Angebots, bei dem der bestehende Dienst ohne Fördermittel der Aktion Mensch betrieben wird und sich das neue Angebot von dem bestehenden unterscheidet (hinsichtlich Zielgruppe und/oder Konzept). Das Wichtigste in Kürze:
- Maximaler Zuschuss: 150.000 €
- Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten
- Laufzeit: 3 Jahre
Anschubfinanzierung – Neue Angebote Recht haben, Recht bekommen
Auf Dauer angelegte Vorhaben, die sich nach Auslaufen der Förderung selber weitertragen. Der Aufbau neuer ambulanter Unterstützungsangebote. Zum Beispiel Beratungsstellen, Schulassistenzdienste, Frühförderstellen und sozialmedizinische Nachsorge. Das Wichtigste in Kürze:
- Maximaler Zuschuss: 300.000 €
- Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten
- Laufzeit: 5 Jahre
Projektförderung – Recht haben, Recht bekommen
Zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Persönlichkeit und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zu stärken. Förderung / Stützung von Selbsthilfe und Selbstvertretung und Unterstützung von Eltern und/oder Angehörigen. Das Wichtigste in Kürze:
- Maximaler Zuschuss: 300.000 €
- Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten
- Laufzeit: 5 Jahre
Pauschalförderung – Bildungsveranstaltungen
Unterstützung von Bildungsveranstaltungen um z. B. freiwilliges Engagement zu stärken. Das Wichtigste in Kürze:
- Tagespauschale pro Person = 40 Euro
- Übernachtungspauschale pro Person = 40 Euro
- Tagespauschale bei Onlineveranstaltungen pro Person = 30 Euro
- Für Pauschale: kein eigenes Geld notwendig
- Für die Zugänglichkeit des Angebots: Eigenmittel von mindestens 30% der förderfähigen Kosten
Projektförderung – Beratung, Begleitung und Selbsthilfe
Zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten langfristig zu verbessern. NEU: Jetzt auch Vorhaben zur Rechtedurchsetzung. Das Wichtigste in Kürze:
- Maximaler Zuschuss: 350.000 €
- Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten
- Laufzeit: bis zu 5 Jahre
Anschubfinanzierung – Aufbau neuer ambulanter Angebote für Beratung, Begleitung und Selbsthilfe
Auf Dauer angelegte Vorhaben, die sich nach Auslaufen der Förderung selber weitertragen. NEU: Jetzt auch Vorhaben zur Rechtedurchsetzung. Das Wichtigste in Kürze:
- Maximaler Zuschuss: 300.000 €
- Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten
- Laufzeit: 5 Jahre
Anschubfinanzierung – Ausbau vorhandener ambulanter Angebote für Beratung, Begleitung und Selbsthilfe
Auf Dauer angelegte Vorhaben, die sich nach Auslaufen der Förderung selber weitertragen. NEU: Jetzt auch Vorhaben zur Rechtedurchsetzung. Das Wichtigste in Kürze:
- Maximaler Zuschuss: 150.000 €
- Eigenmittel von mind. 10% der förderfähigen Kosten
- Laufzeit: 3 Jahre
Investitionsförderung für Beratung, Begleitung und Selbsthilfe
Anschaffungen, die länger Bestand haben, wie den Bau / Umbau oder den Kauf von Immobilien. Das Wichtigste in Kürze:
- Maximaler Zuschuss: 300.000 €
- Eigenmittel von mindestens 20% der förderfähigen Kosten