Fördermittel für #deinehrenamt
Ein Programm der Hessischen Staatskanzlei
Das Land Hessen fördert und unterstützt unter #deinehrenamt das Bürgerengagement in Hessen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die bestehende Kultur des Ermöglichens und der Anerkennung zu stärken.
Zielgruppen/Bedingungen
Alle gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 30.000 Euro beantragen.
Die Richtlinie #deinehrenamt fördert Projekte, Initiativen und Vorhaben, die den Aufbau sowie die Fortentwicklung des freiwilligen, ehrenamtlichen und gemeinsinnorientierten Engagements der Bürgerinnen und Bürger in Hessen nachhaltig und sinnvoll ergänzen, um möglichst viele Menschen für einen Einsatz zum Wohle der Gemeinschaft zu gewinnen.
Es können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, wie z. B. Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Anerkennungsveranstaltungen, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt.
Förderungen werden bis zu 5.000 Euro als Festbetrag finanziert. Förderungen in Höhe von mehr als 5.000 Euro werden anteilsmäßig gefördert oder in besonders zu begründenden Einzelfällen mit einem Festbetrag.
In den Erläuterungen zur Richtlinie finden Sie detaillierte Informationen über die Voraussetzungen und die Fördermöglichkeiten.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Antragstellung kann online ab 15. Februar unter www.deinehrenamt.de/Förderprogramme erfolgen.
Bewilligungen können jedoch erst nach Beschluss des Haushaltsgesetzes 2026 durch den Hessischen Landtag erfolgen. Dies wird voraussichtlich erst ab dem 01. April 2026 möglich sein.
Weitere Informationen
Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Str. 1,
65183
Wiesbaden
Webseite
Telefon
0611 2113822