Förderdatenbank der DSEE

Fördermittel des AKD

Für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit in Berlin, Brandenburg und der Schlesischen Oberlausitz

  • Juleica-Kurse
    Geldquelle: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin
    Ausbildung von ehrenamtlichen JugendleiterInnen nach den Richtlinien des Berliner Senats und der EJBO für den Erwerb der JugendleiterInnen-Card (Juleica). Solche Kurse werden von den Ämtern oder Arbeitsstellen für Jugendarbeit in den Kirchenkreisen durchgeführt bzw. verantwortet. Fördermittel können nur von diesen beantragt werden.
  • Kurse der außerschulischen Jugendbildung
    Geldquelle: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin
    In diesem Programm werden Kurse mit politischen, musisch-kulturellen, ökologischen und sozialen Bildungsinhalten gefördert, sowie die Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Gruppenleiter/innen.
    Nicht gefördert werden Kurse mit konfessionell gebundenen, parteipolitischen bzw. verbandsinternen Themen.
    Regelmäßige Zusammenkünfte sowie Sitzungen, Tagungen und öffentliche Arbeit im Organisationsinteresse gelten nicht als Kurse.´
  • Antragsberechtigt sind Gemeinden und Kirchenkreise sowie deren Projekte.
  • Ferienfahrten und Zeltlager
    Kinderfreizeiten und Kinderrüstzeiten
    Jugendfreizeiten und Jugendrüstzeiten

    Geldquelle: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin
  • Antragsberechtigt sind Gemeinden und Kirchenkreise sowie deren Projekte.

Die Antragsfrist für das ganze Jahr ist der 15. Januar. 

Zielgruppen/Bedingungen

Seminare zur außerschulischen Bildung für Brandenburg

Geldquelle: Land Brandenburg

Bildungsseminare sollen Kinder und Jugendliche zur Teilnahme an gesellschaftlichen Prozessen befähigen und sie zum Engagement für Freiheit, Menschenwürde, Frieden und soziale Gerechtigkeit anregen. Hier legt der Landesjugendplan einen weiten Begriff von politischer Bildung zugrunde, der auch sozialen, ökologischen und kulturellen Bildung miteinschließt. Es soll ein ganzheitliches Lernen sein, das auch spielerische Elemente einbeziehen kann. Bei allen Seminaren muss die inhaltliche Gesamtkonzeption in einem sachlichen Zusammenhang (“Roter Faden” - in sich geschlossener Stoffplan) stehen. Christliche Bildung kann aus diesem Fördertopf nicht bezuschusst werden. Für die Förderung von Ehrenamtlichen-Schulungen gibt es weitere Erläuterungen. Bei diesen kann die Altersgrenze der Teilnehmer/innen überschritten werden. 

Antragstellung: Laufend bis 14 Tage vorher können Anträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind Träger von Projekten, Gemeinden und Kirchenkreise.

Rüstzeiten und Seminare mit spezifisch biblischen oder kirchlichen Inhalten für Brandenburg

Geldquelle: Land Brandenburg
Ein Schwerpunkt evangelischer Kinder- und Jugendarbeit liegt in der Rüstzeitarbeit mit biblisch-theologischen oder spezifisch kirchlichen Inhalten. Doch muss auch hier zwischen thematisch orientierten Rüstzeiten mit einem pädagogischen Konzept (6 Std. "Thema" am Tag) einerseits und vor allem an gemeinsamer Freizeitgestaltung orientierten Rüstzeiten andererseits unterschieden werden. Die letzteren können nicht durch uns gefördert werden. Rüstzeiten und Seminare, wie sie hier gefördert werden, sollten Themen aufgreifen, die speziell die Verkündigung bzw. Glaubenspraxis betreffen und auch durch Bibelarbeit geprägt sind. Dazu gehört natürlich auch die spielerische oder musische Arbeit. Bei allen Aktivitäten muss die inhaltliche Gesamtkonzeption
in einem sachlichen Zusammenhang (“Roter Faden”) stehen.

Antragstellung: Laufend bis 14 Tage vorher können Anträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind Träger von Projekten, Gemeinden und Kirchenkreise.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Alle erforderlichen Formulare sind unter https://akd-ekbo.de/service/fo... zu finden.

Weitere Informationen