Fördermaßnahmen zur Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund
Das Land vergibt nach Maßgabe dieser Kriterien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen zur Förderung der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund, dazu zählt auch die Zielgruppe der Flüchtlinge und Asylbewerber. Die Zuwendungen sind freiwillige Leistungen, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Sie werden aufgrund pflichtgemäßen Ermessens durch das für Integration zuständige Ministerium im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bewilligt.
Zielgruppen/Bedingungen
Ziel der Förderung ist es, die gesellschaftlichen Bemühungen unter anderem von Verbänden, Institutionen, Migrantenorganisationen, ehrenamtlichen Initiativen und Kommunen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu unterstützen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte in Rheinland-Pfalz, auf der Grundlage einer zeitgemäßen Integrationspolitik, zu leisten. Die Anerkennungs- und Willkommenskultur und die Interkulturelle Öffnung der Regelinstitutionen sind hierbei wichtige Instrumente, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und damit eine Voraussetzung für eine gelingende Integration.
Dies vorangestellt sollen die Mittel eingesetzt werden, für:
- Projekte zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe, zur Interkulturellen Öffnung der Gesellschaft, Förderung und Verstetigung einer Willkommens-/Anerkennungskultur sowie zur Förderung des Ehrenamtes in der Integrationsarbeit.
- Projekte, die der Kofinanzierung des Landes bedürfen, um Zugriff auf Bundes- oder EU-Mittel zu erhalten (die inhaltlichen Schwerpunkte ergeben sich dabei aus den bereits unter 1 benannten Bereichen).
- Kleinstprojekte vor Ort.
Detaillierte Förderkriterien für die drei Schwerpunktbereiche siehe Dokument "Förderkriterien".
Förderfähig sind grundsätzlich die folgenden Kosten:
- Honorare für Referenten
- Personalkosten, wenn sie für das Projekt entstehen und ein Nachweis möglich ist
- Reisekosten (max. 0,25 €/km)
- Raumkosten, wenn die Räume für das Projekt angemietet werden müssen
- Sachkosten für ein Projekt
- Verwaltungskostenpauschale/Overheadkosten von max. 7% der Gesamtkosten
Antragsberechtigte:
Das Land beteiligt sich an Maßnahmen von Trägerinnen bzw. Trägern der Wohlfahrtsverbände, Migrantenselbstorganisationen und sonstigen ehrenamtlich Tätigen im Integrationsbereich, Kommunen sowie sonstigen juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, soweit sie aufgrund der Aufgabenstellung und ihrer Vorerfahrungen zur Durchführung der Maßnahmen geeignet erscheinen und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
Die Mittel zur Förderung der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund sind nachrangig gegenüber den Fördermitteln der fachlich zuständigen Ressorts/Abteilungen. Eine Förderung kann daher nur dann erfolgen, wenn in den Fachressorts keine passenden Förderprogramme vorhanden sind. Die Antragsteller sollten bereits bei Antragstellung darlegen, weshalb keine Förderung aus dem Fachbereich erfolgen kann.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Anträge sind einzureichen beim
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz
Die Förderanträge sollten mindestens 4-6 Wochen vor Projektbeginn beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration vorliegen.
Antragsschluss für das laufende Jahr ist jeweils der 15.11.