Förderdatenbank der DSEE

Ernährungsfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert bundesweit Projekte zum Thema gesunde und ausgewogene Ernährung, zum Beispiel Kochkurse in Kinderhäusern.

Für das Deutsche Kinderhilfswerk sind die folgenden Punkte besonders wichtig. Sie fließen in die Entscheidung über die Förderanträge und die Beurteilung der Sachberichte besonders ein.

  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Die beteiligten Kinder und Jugendlichen sind vom Thema direkt betroffen und nehmen freiwillig am Projekt teil. Sie erhalten reale Einflussmöglichkeiten und werden über ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten aufgeklärt. Es herrscht zu jeder Zeit und auf allen Ebenen Transparenz über die Diskussions- und Entscheidungsabläufe. Die Kinder und Jugendlichen erhalten alle Informationen, die sie brauchen, um Entscheidungen mit Sachverstand fällen zu können. Die Arbeitsform ist altersgerecht in Ansprache und Zeiteinteilung. Erwachsene tragen nur dort (Gesamt)Verantwortung, wo es rechtlich und fachlich notwendig ist.
  • Nachhaltigkeit: Das Projekt fördert Kinder und Jugendliche in ihren Fähigkeiten und unterstützt sie beim Erkennen und Ausdrücken eigener Anliegen. Die Ergebnisse des Projektes sind auf nachhaltige Effekte ausgerichtet und fließen bspw. in die Entscheidungsabläufe von Politik und Verwaltung ein.
  • Kinderschutz: Wir legen Wert darauf, dass sich die geförderten Projekte an den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechten von Kindern orientieren und diese verbreiten. Dazu gehört insbesondere der Schutz von Kindern vor Gewalt oder sexueller Ausbeutung im Rahmen der Projektarbeit und Veranstaltungen. Ein transparentes Beschwerdemanagement im Rahmen der Projektplanung und -umsetzung wird hierbei vorausgesetzt.
  • Diversität und Chancengleichheit: Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich ein für eine inklusive Gesellschaft und Arbeitsweilt. Geförderte Projekte sollten diesem Grundgedanken entsprechen. Im Hinblick auf Geschlechterzugehörigkeit, sexuelle Orientierung, sozialen Status, Alter, körperlicher Beeinträchtigung, Hautfarbe, Sprache, Herkunft wird die Förderung eines gleichberechtigten Miteinanders verschiedener Lebensformen im Rahmen geförderter Projekte erwartet.

Förderrichtlinien

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert aus Spendenmitteln Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen steht dabei im Vordergrund. Gefördert werden Projekte von Kindern und Jugendlichen (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine (auch Fördervereine von Schulen) und Bürgerinitiativen. Nicht gefördert werden: Gebietskörperschaften, öffentliche Träger (Schulen), GmbHs.

Die Förderhöhe beträgt maximal 5.000,00 € als Festbetragsfinanzierung, davon maximal 2.500,00 € für Honorare. Personalkosten angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Der Zuschuss ist sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. In der Regel müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projektes durch den Projektträger als Eigenleistung erbracht oder durch Drittmittel finanziert werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan ist bindend.

Antragsfristen:
Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

ACHTUNG: Die Projektanträge müssen einschließlich aller erforderlichen Unterlagen (bei Privatpersonen z.B. die Kopie des Personalausweises, bei gemeinnützigen Vereinen z.B. die Satzung, der Freistellungsbescheid des Finanzamtes und ein Vereinsregisterauszug) beim Deutschen Kinderhilfswerk vorliegen. Ansonsten werden die Anträge nicht bearbeitet.

Die Entscheidung über die Förderung des Antrags erfolgt innerhalb von ca. vier Wochen. Antragsteller erhalten per Email eine Rückmeldung über den Eingang des Antrages.

Die Antragstellung erfolgt online im Förderportal des Deutschen Kinderhilfswerkes, links „Sonderfonds“ und anschließend „Ernährungsfonds“ auswählen.