Förderung der E.ON Stiftung
Die E.ON Stiftung fördert Projekte im Themenfeld Energie und Gesellschaft. Dies ist jedoch nicht das einzige Kriterium.
Bitte nutzen Sie bei Förderwünschen generell das Formular für eine Voranfrage. Auf Basis dieser Anfrage prüft die Stiftung, ob eine ausführliche Antragstellung erfolgversprechend ist, und sendet Ihnen gegebenenfalls das offizielle Antragsformular zu. Bitte schicken Sie dazu auch den ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsplan, um einen Überblick über das geplante Fördervolumen zu geben.
Zielgruppen/Bedingungen
Hinweise zum Antrag
Die E.ON Stiftung erhält sehr viele Anträge auf Förderung. Potenzielle Partner können dazu beitragen, dass sie zügig Antwort erhalten, indem sie ein paar Hinweise beachten.
Die Antragsformulare ermöglichen dem Stiftungsteam einen raschen Überblick über ein Projekt. Je sorgfältiger sie ausgefüllt sind, desto besser.
Die folgenden Erläuterungen betreffen den Kosten- und Finanzierungsplan. Sie sollen helfen, die Spalten vollständig und so differenziert wie möglich auszufüllen. Ohne diese Angaben kann der Antrag nicht bearbeiten werden.
Bei der E.ON Stiftung beantragt: Antragsteller teilen die beantragten Mittel bitte je Kostenart auf die einzelnen Kalenderjahre des Förderzeitraums auf (bitte Spaltenköpfe anpassen).
Drittmittel: Beträge, die der Antragsteller bei anderen Institutionen beantragt hat oder die bereits bewilligt wurden
Eigenmittel: Geld, das der Veranstalter beziehungsweise Projektinitiator selbst in das Projekt einbringt
Einnahmen: beispielsweise Teilnehmerbeiträge, Eintrittsgelder, Verkaufserlöse
Evaluationskosten: geplante Kosten für eine spätere Evaluation
Gesamtkosten: Die bei der E.ON Stiftung beantragten Mittel ergeben sich als rechnerische Differenz aus den Gesamtkosten abzüglich Eigen- und Drittmittel sowie eventuellen Einnahmen.
Personalkosten: Ausgaben für Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Veranstalter beziehungsweise Projektinitiator stehen. Zu den Angaben gehören auch die Berechnungsgrundlagen (Stunden, Monate, Vergütung, Tarifgruppe). Honorare oder Aufwandsentschädigungen sind keine Personalkosten, sondern Sachkosten.
Sachkosten: wesentliche Kostenarten plus Kalkulation (zum Beispiel Menge und Einzelpreis). Die Mehrwertsteuer ist einzubeziehen, aber nicht separat auszuweisen.
Weitere Informationen
E.ON Stiftung
Brüsseler Platz 1,
45131
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Webseite
Telefon
+49 (0) 152 521 377 14