Denkmalförderprogramm
Förderung von Projekten in der Bau- und Bodendenkmalpflege sowie Pauschalmittel für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen
Denkmäler sind sichtbare Zeugnisse unserer Geschichte. Sie prägen Städte, Dörfer und Landschaften und stiften Identität. Der Erhalt dieser historischen Substanz ist eine gemeinsame Aufgabe von Eigentümerinnen und Eigentümern, Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden Maßnahmen, die im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem:
- Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz
- Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen
- Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen
- wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation
- Präsentation und Vermittlung von Denkmalen
Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen.
Wer kann Fördermittel beantragen?
Antragsberechtigt sind:
- natürliche Personen (private Denkmaleigentümerinnen oder -eigentümer)
- juristische Personen des privaten Rechts
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Gemeinden.
Antragstellungen von sogenannten umlageberechtigten kommunalen Körperschaften sind mit der neuen Förderrichtlinie Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen hingegen ausgeschlossen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Ab 2026 erfolgt die Antragstellung ausschließlich über den Online-Antrag im Landesportal: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/