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Förderdatenbank der DSEE

Demografie - Bewältigung des demografischen Wandels

Ein Förderprogramm der Sächsischen Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Aufbaubank

Der Freistaat Sachsen wendet sich mit der Förderrichtlinie Demografie an Vereine, Verbände und Kommunen, die sich mit der Gestaltung des demografischen Wandels aktiv auseinandersetzen. Als erstes Bundesland unterstützt Sachsen bereits seit 2007 mit einem eigenen Landesprogramm Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels finanziell.

Zielgruppen/Bedingungen

Was wird gefördert?

  • Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit hoher Schrumpfungsrate und Überalterung der Bevölkerung, die positiv zur Bewältigung des demografischen Wandels beitragen
  • Engere Zusammenarbeit von Kommunen zum frühzeitigen Aufbau zukunftsfähige sowie finanziell nachhaltige Strukturen
  • Nicht gefördert werden Maßnahmen in den Städten Leipzig und Dresden

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften, auch ihre Eigenbetriebe
  • Kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Religionsgemeinschaften mit dem staatlich anerkannten Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, insbesondere Kirchengemeinden
  • Gemeinnützige Vereine und Verbände
  • Gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

  • Bitte reichen Sie den Antrag schriftlich in einfacher Ausfertigung bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr bei der SAB ein.
  • Die Maßnahmen und Projekte dürfen noch nicht begonnen haben.

Weitere Informationen