Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit
Mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt und gibt ihnen Raum für Teilhabe und Engagement. Das Zukunftspaket lädt sie ein, mit ihren Ideen und ihrer Motivation ihr Umfeld aktiv zu gestalten und zu verändern.
Ziel des Programms ist es, die Beteiligungsmöglichkeiten und Demokratiekompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Junge Menschen können eigene Projektideen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit umsetzen. Dabei entwickeln sie neue Interessen sowie neue Formen der Freizeitgestaltung und erleben, dass ihre Meinung zählt.
Zielgruppen/Bedingungen
Das Zukunftspaket richtet sich an alle Kinder und Jugendliche, die selbst Projektideen entwickeln und mit Unterstützung eines lokalen Trägers umsetzen wollen.
Junge Menschen von der Kita bis zum vollendeten 26. Lebensjahr sind eingeladen, beim Zukunftspaket mitzumachen.
Egal, ob ein Fußballturnier, ein Jugendkulturfestival oder ein Gemeinschaftsgarten: Mit dem Zukunftspaket können sie ihre Ideen verwirklichen. Mithilfe eines Trägers beantragen sie Geld für ihr Projekt – zwischen 5.000 und 30.000 Euro.
Ein Träger kann zum Beispiel sein:
• ein Jugendtreff
• der Förderverein der Schule
• ein Kinder- und Jugendbüro
• der Sportverein
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Antragstellung durch die antragsberechtigten Träger erfolgt in einem einstufigen Antragsverfahren nach dem „Windhundprinzip“ mit zwei Antragsphasen.
Am 22. Februar 2024 beginnt die erste Antragsphase, für die 70 Prozent der Gesamtmittel zur Verfügung gestellt werden.
Um eine angemessene Verteilung der bewilligten Projekte im Bundesgebiet zu gewährleisten, gibt es in der ersten Antragsphase Länderkontingente (PDF-Dokument). Förderfähige Anträge werden in der Reihenfolge des postalischen Antragseingangs bewilligt, bis das pro Bundesland zur Verfügung stehende Kontingent ausgeschöpft ist. Die Länderkontingente werden auf Grundlage der länderspezifischen Bevölkerungsanteile von unter 27-Jährigen an allen in Deutschland lebenden jungen Menschen unter 27 Jahren errechnet. Ist eines der Länderkontingente erschöpft, müssen Anträge, die in der ersten Antragsphase für das betreffende Bundesland eingehen, entsprechend abgelehnt werden.
Das Projekt kann aber in der zweiten Antragsphase erneut beantragt werden, die ab dem 15. April 2024 beginnt und in der die Länderkontingentierung aufgehoben ist.