Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit
Antragstellung ab 1. Januar 2023 möglich
Kinder und Jugendliche mussten während der Corona-Pandemie im Alltag nicht nur auf viele Dinge verzichten, sie mussten vor allem den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt werden. Dem gilt es, etwas entgegenzusetzen. Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen (siehe UNKinderrechtskonvention sowie SGB VIII) und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen.
Lokale Organisationen und Kommunen erhalten durch das Bundesprogramm Impulse, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen. Haupt- und ehrenamtliche Akteure und Akteurinnen unterschiedlicher Institutionen werden für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Projekten wird nachhaltig gestärkt.
Um das zu erreichen, fördert das Bundesprogramm
- Einzelprojekte, die Kinder und Jugendliche selbst planen und mithilfe von Trägern umsetzen
oder die freie Träger gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern
Bewegung, Kultur und Gesundheit planen und umsetzen (Feld 1) sowie - die Planung und Umsetzung von Angeboten, die Kinder und Jugendliche im Rahmen eines
„Lokalen Zukunftsplans“ selbst planen. Die Kommune aktiviert und begleitet Kinder und
Jugendliche einerseits, diese Angebote aktiv zu gestalten, andererseits entwickelt sie dadurch
ihre eigenen, kommunalen Beteiligungsstrukturen weiter (Feld 2).
Einzelprojekte (Feld 1) können von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden.
Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. der Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt.
Die Antragsstellung erfolgt in einem einstufigen Antragsverfahren. Der Antrag ist bei der vom BMFSFJ beauftragten Stelle einzureichen. Mit Bewilligung werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Bestandteil des Zuwendungsbescheids.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Projekte zu stellen. Eine Förderung bereits begonnener Vorhaben ist nicht möglich. Die Fristen für die Beantragung werden gesondert bekanntgegeben. Alle für die Förderung relevanten Regelungen und Unterlagen werden unter www.das-zukunftspaket.de eingestellt.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung und -beratung für Kinder und Jugendliche sowie Träger stellt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung ab Januar 2023 zur Verfügung. Fragen von Kommunen beantwortet die Stiftung SPI.
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