Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland"
Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium haben mit dem gemeinsam erarbeiteten Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ einen Handlungsrahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte geschaffen. Damit soll verstärkt in die Renaturierung von Bundeswasserstraßen und ihren Auen investiert und Fluss, Ufer und Aue wieder miteinander verbunden werden. Das BfN ist hierbei für die Betreuung und Abwicklung von Förderprojekten aus dem „Förderprogramm Auen“ zuständig.
Während die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen primär für die Maßnahmenumsetzung im und am Gewässer zuständig ist, sind in den Auen häufig auch Flächen betroffen, die sich nicht im Eigentum des Bundes befinden. Um auch diese Flächen im Sinne des Blauen Bandes weiterentwickeln zu können, hat das Bundesumweltministerium das „Förderprogramm Auen“ aufgesetzt.
Mit den geförderten Maßnahmen soll der Zustand der stark gefährdeten Auenökosysteme entlang der Bundeswasserstraßen verbessert und die Lebensräume für selten gewordene Tiere und Pflanzen wiederhergestellt werden. Zugleich werden dadurch attraktive Freizeit- und Erholungsgebiete geschaffen, Beiträge zur Hoch- und Niedrigwasserregulation geleistet und weitere Ökosystemfunktionen wie die Selbstreinigung der Gewässer oder der Rückhalt von Treibhausgasen gestärkt.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden können natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu zählen beispielsweise Verbände, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Grundsätzlich finanziert der Bund maximal bis zu 75 % der Gesamtkosten eines Vorhabens. Vom Zuwendungsempfänger wird ein angemessener Eigenanteil gefordert. Der restliche Betrag kann von Drittmittelgebern (z.B. Bundesländern) bereitgestellt werden. Die dauerhafte Einbringung von Flächen kann auf den Eigenanteil bzw. Drittmittelanteil angerechnet werden. Die Vorhaben sollen spätestens 10 Jahre nach der Bewilligung abgeschlossen sein.
Ihr Projektvorschlag muss so ausgerichtet sein, dass dessen Umsetzung einen Beitrag zur Zielerreichung des BBD leistet. Projektbestandteile, die sich auf andere als die BBD-Ziele beziehen, können nicht berücksichtigt werden.
Die im Förderprogramm Auen geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, bis zum Jahr 2050 einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung entlang der Bundeswasserstraßen zu entwickeln und Fluss, Ufer und Aue funktional wieder miteinander zu vernetzen. Dafür soll sich der Auenzustand an 20 Prozent der Bundeswasserstraßen um mindestens eine Zustandsklasse verbessern und nicht mehr benötigte Infrastrukturen der Bundeswasserstraßen sollen in Verbindung mit Renaturierungsmaßnahmen rück- oder naturnah umgebaut sein. Ziel ist die Verbesserung des Zustands und die Vergrößerung der Bestände wasser- und auengebundener Arten und ihrer Lebensräume.
Die Bundeswasserstraßen sind wertvolle Lebensräume und gleichzeitig wichtige Verkehrsträger. Ihr Projekt muss daher mit den vorgesehenen schifffahrtlichen Nutzungen vereinbar sein.