Förderdatenbank der DSEE

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Seit vielen Jahren schreitet der Verlust der biologischen Vielfalt weltweit dramatisch voran. Durch das Schwinden von Arten, Genen und Lebensräumen verarmt die Natur - das gefährdet und zerstört auch unsere eigenen Lebensgrundlagen. Es ist daher ein dringendes Anliegen, den anhaltenden Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen.

Mit dem Ziel, die biologische Vielfalt in Deutschland zu erhalten und zu schützen, startete das Bundesprogramm Biologische Vielfalt 2011 und unterstützt seitdem die Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS). Es werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen.

Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen. Mit umfangreichen Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen sie dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.

Zielgruppen/Bedingungen

Zuwendungen können natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland empfangen. Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer. Für die Länder Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich.

Von den Antragstellenden wird ein angemessener Eigenanteil gefordert. Das Bundesförderung beträgt in der Regel höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens. Die Vorhaben sollen spätestens sechs Jahre nach der Bewilligung abgeschlossen sein, wobei die Evaluation die Dauer des Vorhabens überschreiten kann.

Bundesamt für Naturschutz

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