Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Zielgruppen/Bedingungen
Die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zielt darauf ab, Energieberatungen, durchgeführt von Expertinnen und Experten, zu fördern.
Höhe der Förderung:
- 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser.
- 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.
- Zusätzliche Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): 500 Euro einmalig pro WEG, sofern die Ergebnisse der Beratung im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden.
Weitere Informationen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35,
65760
Eschborn
Webseite
Telefon
06196 9080