Bürgerfonds zur Unterstützung von ehrenamtlichen Vorhaben
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Mitteln des Bürgerfonds Zuwendungen für die Umsetzung gemeinnütziger Vorhaben, die das Ehrenamt, die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern erhalten und stärken. Gefördert werden Vorhaben
a. der Kinder- und Jugendhilfe,
b. der Familienförderung,
c. zur Förderung im Sportbereich,
d. im Bereich der Gesundheitsprävention sowie
e. im Bereich der Tierpflege,
f. im Bereich des Klima- und Umweltschutzes und
g. zur Finanzierung von Veranstaltungen zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts in den Buchstaben a bis c
sowie Vorhaben zur Unterstützung bei der Erbringung von Eigenmitteln für Vorhaben in den Bereichen a. bis f.
Zielgruppen/Bedingungen
Zuwendungsempfänger sind im Vereinsregister eingetragene Vereine mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie solche mit Sitz außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern, wenn diese das betreffende Vorhaben ausschließlich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stellen. In Einzelfällen können natürliche Personen, sofern diese ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungsempfänger sein.
Zuwendungsfähig sind vorhabenbezogene Ausgaben
a) für Anschaffungen von Einrichtungsgegenständen, Instrumenten und Gebrauchsgegenständen, einschließlich deren Lieferung,
b) für Baumaßnahmen bei Vorhaben nach Nummer 2 Buchstaben a bis f an und in vom Verein genutzten Gebäuden und Neubauten und Pflanzungen auf den von ihnen bewirtschafteten Grundstücken sowie Planungsleistungen und Gebrauchsabnahmen durch fachkompetente Personen,
c) für Personal zur projektbezogenen Durchführung von Vorhaben nach Nummer 2 Buchstabe a bis g.
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe eines projektspezifisch festgelegten Teilbetrages an den zuwendungsfähigen Projektausgaben gewährt.
Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 50 000 Euro je Vorhaben nach Nummer 2 Buchstaben a bis f sowie auf maximal 2 500 Euro je Vorhaben nach Nummer 2 Buchstabe g begrenzt. Für besonders bedeutsame Vorhaben sind Ausnahmen zulässig.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Zuwendungen werden auf formgebundenen Antrag gewährt. Die Formulare sind auf der unten genannten Internetseite abrufbar
Die Anträge sind zu richten an:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung 2 - Förderangelegenheiten-Bürgerfonds
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Weitere Informationen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Friedrich-Engels-Platz 5-8,
18055
Rostock
Webseite
Telefon
0385 58859000