Förderdatenbank der DSEE

Bürgerfonds Kultur

ein Programm des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten

Der Bürgerfonds wurde durch das Land Mecklenburg-Vorpommern aufgelegt, um gemeinwohlorientierte Projekte zu unterstützen, die nicht durch bereits bestehende Programme abgedeckt sind. Der Bürgerfonds hat vier Säulen, von denen eine die Säule „Kulturprojekte“ ist.

Die Zuwendungen werden auf Basis der Kulturförderrichtlinie M-V ausgereicht. Abweichungen und Besonderheiten des Bürgerfonds sind in den „Fördergrundsätzen Bürgerfonds“ geregelt.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um ein Projekt handelt, das die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern erhält und stärkt.

Gefördert werden zeitlich abgegrenzte Vorhaben. Es erfolgen hingegen keine Dauerförderungen, keine Kompensation öffentlicher Förderungen und keine Förderung von Vorhaben, die auf eine Anschlussförderung hinauslaufen. Gefördert werden nur gemeinnützige Träger ohne wirtschaftliche Interessen oder Gewinnerzielungsabsicht.

Zielgruppen/Bedingungen

Wer kann Mittel beantragen?

Antragsberechtigt sind sowohl juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts als auch natürliche Personen.

Was kann aus dem Programm unterstützt werden?

  • lokale kulturelle Projekte,
  • Weiterbildungen im kulturellen Bereich,
  • anteilige Finanzierung, wie z.B. LEADER-Förderung
  • Stipendien

In welcher Höhe ist eine Zuwendung möglich?

Für Projekte oder als Kofinanzierungsmittel werden bis maximal 15.000 Euro ausgereicht. Eine Zuwendung wird jedoch nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag mindestens 1.000 Euro beträgt.

Stipendien können eine Höhe von 1.000 Euro (Mindestzuwendungsbetrag) bis 2.000 Euro (maximaler Zuwendungsbetrag) haben.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Mit Hilfe des Antragsformulars „Bürgerfonds“ können fortlaufend Anträge gestellt werden. Anträge sollten möglichst früh, jeweils zu Beginn eines Quartals gestellt werden. Förderwürdige Anträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem Datum des Eingangs bei der Bewilligungsbehörde unterstützt.

Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V). Es setzt die fachlich getroffenen Förderentscheidungen des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten verfahrensmäßig um, das heißt erlässt nach zuwendungsrechtlicher Prüfung die Bescheide, reicht die Mittel aus und prüft die Verwendungsnachweise.

Das ausgefüllte Antragsformular (Textform ist insoweit ausreichend) kann dort per E-Mail oder postalisch eingereicht werden an:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstr. 213,
19061 Schwerin

Webseite

www.lfi-mv.de/

Telefon

0385 63630