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Förderdatenbank der DSEE

Bremer Qualifizierungsfonds (BQF)

Fördermittel für Weiterbildungsmaßnahmen von Ehrenamtlichen sowie Hauptamtlichen in gemeinnützigen Organisationen

Wer hat Anspruch auf einen Qualifizierungszuschuss im Rahmen von BQF?

- freiwillige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sich in gemeinnützigen Organisationen, Vereinen, Initiativen für min. 5 Stunden pro Woche im Land Bremen engagieren

- hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die aktuell in gemeinnützigen Organisationen als Freiwilligenkoordinatorinnen im Land Bremen tätig sind

Was sind die Ziele der Qualifizierung für freiwillige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

- Fachspezifische Qualifizierung – im Zusammenhang mit dem Engagement
- Anerkennungskultur aufbauen – im Zusammenhang mit dem Engagement
- Bildung der Persönlichkeit – im Zusammenhang mit dem Engagement

Für hauptamtliche Freiwilligenkoordinatoren und -koordinatorinnen sind ausschließlich fachspezifische Qualifizierungen zuschussfähig!

Beispiele möglicher Themen von Qualifizierungsmaßnahmen:

- Öffentlichkeitsarbeit,
- Interkulturelles Training,
- medizinische und psychologische Grundkenntnisse (z.B. Erste Hilfe),
- Umgang mit verschiedenen Zielgruppen im Engagement (Alte, Kinder, Geflüchtete, Menschen mit Demenz etc.),
- Trauerbegleitung,
- Unterstützung in schulischen Belangen,
- Umgang mit Konflikten,
- Gender-Training, 
- kreative Fertigkeiten im Engagement,
- Umwelt- und Naturschutz,
- online – Fertigkeiten u.v.m.

Wieviel Zuschuss gibt es für die Qualifizierung?

Pro Qualifizierungstag (6 Zeitstunden/Tag) werden max. 40€ Zuschuss pro Teilnehmer/Teilnehmerin durch den BQF übernommen. Kosten, die darüber hinaus entstehen, müssen von der Organisation/Verein/Initiative getragen werden!

- Dies gilt für online, hybrid und real life Qualifizierungen gleichermaßen!

- 1 – 3 Stunden Fortbildung pro Tag: 20€ Zuschuss maximal pro TN

- 4 – 6 Stunden Fortbildung pro Tag: 40€ Zuschuss maximal pro TN

- Jede/r freiwillige Mitarbeiter/Mitarbeiterin / Freiwilligenkoordinator/Freiwilligenkoordinatorin kann im Jahr für maximal 5 Qualifizierungstage bezuschusst werden (= max. 200 €/Person/Jahr)

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Qualifizierungszuschüsse aus dem BQF, und der Fördermittelgeber behält sich vor, ein jährliches Zuschusslimit pro Organisation einzusetzen, um eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu gewährleisten.

Was ist über den BQF abrechnungsfähig?

- Seminargebühren von Bildungsträgern (z. Bsp. VHS, Ev. Bildungswerk, etc.)
- Honorargebühren (z. B. für Dozent*innen bei organisationsinternen Seminaren)
- ggf. Raumkosten (nach Absprache)
- Fahrtkosten im Land Bremen und Niedersachsen
- NEU: Falls für online-Fortbildungen Programme, Headsets, Webcams, also Soft- und/oder Hardware benötigt werden, kann im Rahmen des BQF hierfür der Zuschuss verwendet werden.

Diese Anschaffungen müssen bevorzugt bei „Stifter – helfen“, vergleichbaren Non-Profit unterstützenden Plattformen, oder jedenfalls so günstig wie möglich von den beantragenden Organisationen (nicht einzelnen Freiwilligen!)angeschafft werden. Die Höhe der Bezuschussung bleibt weiterhin von der Zahl der Teilnehmenden abhängig. Es wird also nicht möglich sein, für einzelne Freiwillige teure neue online-Ausrüstung über den BQF zu finanzieren!

- NEU: andere Sachkosten sind in geringem Maße abrechnungsfähig, wie etwa Kopierkosten, Anschaffung von Broschüren

- Nicht abrechnungsfähig sind weiterhin Verpflegung, Tee, Kaffee etc. für die Teilnehmenden/Fortbildungsgebenden!

Antragstellung

Das ausgefüllte Antragsformular per Post an folgende Adresse schicken:

Freiwilligen-Agentur Bremen
z. Hd. Frau Viertel
Dammweg 18 – 20
28211 Bremen

Freiwilligenagentur Bremen