Förderdatenbank der DSEE

Breitensportförderung der Bayerischen Sportfachverbände

Ziel der staatlichen Förderung nach diesen Richtlinien ist die Förderung des Gemeinwohls und die Gesunderhaltung der Bevölkerung durch Stärkung, Ausbau und Erhalt der zivilgesellschaftlichen Strukturen im Breiten- und Nachwuchsleistungssport (organisierter Sport). Die staatliche Förderung nach diesen Richtlinien soll darüber hinaus wirksame finanzielle Anreize setzen, dass der organisierte Sport seiner gesellschaftlichen Verantwortung in Bezug auf folgende Themen gerecht wird:

–Diskriminierungsfreiheit,

–Integrität des organisierten Sports,

–Schutz vor (sexualisierter, seelischer, psychischer und physischer) Gewalt und

–ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit.

Zielgruppen/Bedingungen

Zuwendungsfähig sind ausschließlich rechtsfähige gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält. Die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit kommt in einer Anerkennung des zuständigen Finanzamts zum Ausdruck.

Der Verein muss Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation des bayerischen Sports sein. Durch das Staatsministerium anerkannte Dachorganisationen sind der Bayerische Landes-Sportverband e. V. (BLSV), der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e. V. (BVS Bayern), der Bayerische Sportschützenbund e. V. (BSSB) und der Oberpfälzer Schützenbund e. V. (OSB). Sind bei der staatlich anerkannten Dachorganisation selbst mehrere Sportfachverbände und Anschlussorganisationen Mitglied, müssen die geförderten Vereine zusätzlich Mitglied in mindestens einem dieser Sportfachverbände oder einer dieser Anschlussorganisationen sein.

Förder­be­reich Sport­be­trieb Breitensport:

Der Sport­be­trieb Brei­ten­sport beinhal­tet folgende förder­fä­hige Bereiche:

  • Aus- und Fortbildung
  • Sport­be­trieb und Sportorganisation
  • Lehr­gangs­be­trieb
  • Projekt­för­de­rung
  • Sport­ver­an­stal­tun­gen

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Details zu Antragstellung und Fristen des jeweiligen Förderbereiches entnehmen Sie bitte den Sportförderrichtlinien: https://www.gesetze-bayern.de/...

Weitere Informationen

Baye­ri­scher Landes-Sport­ver­band e.V.

Georg-Brauchle-Ring 93,
80992 München

Webseite

www.blsv.de/

Telefon

089 15702400