Brauchtumsförderung Hessen
Ob Musik- oder Trachtenverein, Heimat- oder Fastnachtsgesellschaft – überall dort, wo Menschen gemeinsam Traditionen pflegen, Sprache und Dialekte erhalten oder kulturelle Feste gestalten, leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in unserem Land.
Mit der Brauchtumsförderung würdigt die hessische Landesregierung dieses Engagement und unterstützt die Vereine dabei, ihre Ideen und Projekte umzusetzen.
Deshalb hat die hessische Landesregierung in 2025 die hessische Brauchtumsförderung deutlich ausgeweitet. Seitdem profitieren beispielsweise auch Mundart-, Trachten- oder Fastnachtsvereine, aber auch Schützenvereinigungen oder Musikkapellen von dem neuen Förderangebot. Gleichzeitig wurden die zur Verfügung stehenden Fördermittel mehr als vervierfacht. Im Jahr 2025 wurden über 100 Bewilligungen mit insgesamt rund 330.000 Euro an Fördermitteln ausgesprochen.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden können unter anderem:
- Öffentliche Veranstaltungen und Aktionen zur Pflege regionaler Bräuche, beispielsweise Volkstanzveranstaltungen,
- Initiativen zur Bewahrung und Vermittlung von Mundart und Dialekt,
- Maßnahmen und Anschaffungen zur Organisation und Durchführung von Fastnachtsveranstaltungen,
- Bildungsangebote sowie Veranstaltungen und Projekte zur Weitergabe von regionalen Traditionen,
- …und vieles mehr.
Projekte werden grundsätzlich mit maximal 8.000 Euro gefördert. Der Förderbetrag darf 60 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten.
Bewilligungen und Auszahlungen unter 500 Euro werden nicht gewährt.
Das Projekt soll innerhalb eines Haushaltsjahres (Kalenderjahr) abgeschlossen sein.
Wer kann einen Antrag auf Brauchtumsförderung stellen?
Alle eingetragenen Vereine, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Der Sitz des Vereins muss in Hessen liegen. Der Nachweis erfolgt mit dem sogenannten Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes. Damit wird der Verein steuerlich als gemeinnützig anerkannt. Ein Freistellungsbescheid kann beim zuständigen Finanzamt formlos beantragt werden.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Der Förderantrag ist ausschließlich digital bis zum 15. September eines Jahres für das laufende Kalenderjahr über ein Onlineportal beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zu stellen. Hierfür ist folgender Link zu nutzen. https://antrag.hessen.de/brauchtumsfoerderung
Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle Heimatförderung (Kontakt s. Programmseite) gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Mainzer Straße 80,
65189
Wiesbaden
Webseite
Telefon
0611 8150