BINGO!-Projektförderung
Förderung durch BINGO!-Die Umweltlotterie
Die Zweckerträge aus der Umweltlotterie BINGO! werden zur Förderung von konkreten Projekten im Sinne der Agenda 2030 verwendet. Förderfähig sind insbesondere Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit sowie entwicklungspolitische und interkulturelle Bildungsarbeit.
Zielgruppen/Bedingungen
Im Mittelpunkt der Förderung steht das ehrenamtliche Engagement vor Ort! Weitere Kriterien für die Verwendung der Mittel sind z.B. Integration ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte, nachhaltige Wirksamkeit und Praxisnähe, Breitenwirkung und Bürgernähe, sichtbare Ergebnisse, Beispielcharakter, Leitbildfunktion und innovativer Charakter.
Gefördert werden Projekte mit räumlichem Bezug zum Land Schleswig-Holstein. Für entwicklungspolitische Projekte ist dieser Bezug gegeben, wenn sie von Schleswig-Holstein aus initiiert, begleitet oder betreut werden.
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist laut der Förderrichtlinie i. d. R. eine Eigenbeteiligung Ihrer Organisation von mindestens 15 % an den Gesamtkosten.
Darunter fallen
1. Barmittel
z.B. aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden (-aktionen) oder einer Crowdfunding-Kampagne.
2. Eigenleistungen
in Form von Sachleistungen oder ehrenamtlicher Arbeit.
Bitte beachten Sie, dass ehrenamtliche Arbeiten mit 15 € pro Stunde in Wert gesetzt werden können und im entsprechenden Kosten- und Finanzierungsplan auf der Einnahmen- sowie auf der Ausgabenseite aufzuführen sind.
3. Einnahmen
z.B. Teilnehmendenbeiträge, Eintrittsgelder oder Verkaufserlöse.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Antragsberechtigt sind uneigennützig tätige bzw. als gemeinnützig anerkannte:
• Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes, Initiativen,
• Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
• gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH),
• Verbände, Stiftungen des Privatrechts sowie
• kirchliche Einrichtungen (wie Weltläden, Partnerschaften), soweit deren Trägern der Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften zuerkannt worden ist.
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen per E-Mail an info@projektfoerderung.de