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Förderdatenbank der DSEE

Bildungsagenda NS-Unrecht

Um die politisch-moralische Verantwortung für das begangene nationalsozialistische Unrecht in zukunftsgerichtete Erinnerungs- und Bildungsformate zu übersetzen, führt die Stiftung EVZ mit Mitteln des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) seit 2021 ein wegweisendes Förderprogramm durch: die Bildungsagenda NS-Unrecht. Nach Abschluss der ersten Förderphase wird das Programm nun von 2026 bis 2029 fortgeführt.

Zielgruppen/Bedingungen

Wo und wen fördert das Förderprogramm? 

Antragsteller:innen können private gemeinnützige sowie öffentliche Organisationen und Institutionen sein. Der antragstellende Projektträger hat seinen Standort bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Er führt das Projekt in Deutschland durch. Kooperationspartner des Projektträgers dürfen ihren Sitz auch im europäischen Ausland haben, sofern dies für die Inhalte des Projekts notwendig ist.

Gegenstand der Förderung sind Projekte der nonformalen historisch-politischen Bildung zur Geschichte des Nationalsozialismus, die: 

  • einen spezifischen thematischen Schwerpunkt zur Geschichte des NS-Unrechts in Deutschland bearbeiten; sie können dabei zugleich den europäischen Kontext des NS-Unrechts mitberücksichtigen, 
  • zukunftsweisende Methoden zur non-formalen didaktischen Vermittlung der NS-Vergangenheit entwickeln und diese unmittelbar und partizipativ in der Arbeit mit der unten näher bezeichneten Zielgruppe anwenden, um Wissen und Kompetenzen nachhaltig zu vermitteln, sowie 
  • wenn möglich, Kooperationen und Netzwerke zwischen Akteur:innen der historisch-politischen Bildungsarbeit ausbauen oder stärken. 

Das Förderprogramm Bildungsagenda NS-Unrecht unterstützt vor allem Projekte, die das erlittene NS-Unrecht aus der Perspektive der verfolgten Menschen beleuchten. Besonderes Augenmerk gilt dabei jenen Gruppen, die in der Öffentlichkeit bislang wenig Beachtung fanden und kaum Eingang in die deutsche Erinnerungskultur gefunden haben. Unterstützt werden Projekte, die dabei ideologisch, weltanschaulich, sozial, politisch oder rassistisch begründete Ausgrenzungsmechanismen untersuchen und didaktisch aufbereiten. Zugleich sollen auch die Handlungen der Täter:innen in den Blick genommen werden, um die Mechanismen der Verfolgung und des Unrechts sichtbar zu machen und die historische Verantwortung klar herauszustellen. Projekte können ausschließlich oder ergänzend auch die Aufarbeitung des NS-Unrechts nach 1945 durch die Bundesrepublik Deutschland thematisieren und Wissen hierüber aufbereiten und vermitteln.

Details zu möglichen Projektinhalten und -formaten siehe Ausschreibung

Welche Zielgruppen sollen erreicht werden? 

Gefördert werden Projekte, die sich vorrangig an junge Menschen bis 35 Jahre richten. Angesprochen werden sollen junge Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei sollen unterschiedliche Bildungsbiografien sowie eine vielfältige soziale und kulturelle Herkunft berücksichtigt werden. In begründeten Fällen können auch andere Altersgruppen im Fokus stehen, jedoch keine speziellen Berufsgruppen. Daneben, aber nicht ausschließlich, können Projekte auch junge Menschen im europäischen und internationalen Ausland sowie die breite Öffentlichkeit in Deutschland ansprechen. 

Wirksamkeit des Projektes 

Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Projekte ist eine Festlegung qualitativer und quantitativer Indikatoren verpflichtend. Die Festlegung der Indikatoren erfolgt erst auf Aufforderung der Stiftung EVZ zur formalen Antragstellung per E-Mail. Die Stiftung EVZ stellt hierfür ein Hinweisblatt mit Standards und Beispielen zur Verfügung.

Welche Kosten können im Programm übernommen werden? 

Gefördert werden Personal- und Sachkosten (inklusive Honorare für z. B. künstlerische Leistungen). Es können Kosten sowohl der antragstellenden Organisation als auch von an der Projektdurchführung beteiligten Kooperationspartnern gefördert werden. Die Verteilung der Mittel zwischen den Partnerorganisationen bzw. beteiligten Selbstorganisationen muss der Verteilung der Aufgaben im Projekt angemessen sein.

Antragssumme 

Die Antragssumme muss mindestens 150.000 Euro betragen, die Obergrenze für die Zuwendung ist 500.000 Euro. Die Einbringung von Eigenmitteln in Höhe von zehn Prozent der beantragten Zuwendung ist Förderbedingung. Zur Art der Eigenmittel beachten Sie bitte die Hinweise im FAQ zum Antragsverfahren. 

Laufzeit 

Die Projekte können frühestens zum 1. Juli 2027 starten und müssen spätestens am 30. Juni 2029 enden. Eine Verlängerung über den 30. Juni 2029 hinaus ist ausgeschlossen. Bereits begonnene Projekte sind nicht förderungsfähig.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Das Antragsverfahren gestaltet sich zweistufig. Sie bewerben sich mit einer Projektskizze. Benutzen Sie dafür bitte ausschließlich das digitale Skizzenformular, das Sie hier finden. 

Fristen und Beratung 

Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen ist der 1. November 2026, 23:59 Uhr. Bei potenzieller Förderperspektive werden Sie voraussichtlich Anfang Februar 2027 per E-Mail zu einer formalen Antragstellung aufgefordert. Sie erhalten dann die nötigen Unterlagen (u. a. Kosten- und Finanzierungsplan, Hinweisblatt mit Standards und Beispielen zur Wirksamkeitsmessung, Matrix zur Erfolgskontrolle) und werden bei der Antragstellung beraten.

Weitere Informationen

Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)

Friedrichstraße 200,
10117 Berlin

Telefon

030 2592970