Förderdatenbank der DSEE

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE)

Förderprogramm des Landes Berlin unterstützt durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Das Land Berlin hat sich dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 verpflichtet. Mit Unterstützung der Europäischen Union gewährt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) Fördermittel zur Umsetzung nachhaltiger Lösungen zum Klimaschutz. Neben Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz werden der Erhalt der urbanen Lebensqualität und der Funktionsfähigkeit grüner und blauer Infrastrukturen sowie eine nachhaltige städtische Mobilität vorangetrieben.

Zielgruppen/Bedingungen

Dem Zweck der Förderung der Umsetzung von Maßnahmen für ein energieeffizientes, klimafreundliches, grünes, gesundes und mobiles Berlin folgend, gewährt das Land Berlin unterstützt durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) projektbezogene Zuwendungen und nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Mit dem Förderprogramm BENE 2 werden im Sinne des Übergangs zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Berlins folgende Maßnahmen unterstützt:

  • die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen,
  • dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen,
  • Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge,
  • der Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld,
  • die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen,
  • die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)

Antragsberechtigt sind: 

  • Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen; 
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; 
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen; 
  • öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin. 

Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Ausnahme solcher Personen, die selbständig ein Gewerbe oder ein Handwerk ausüben.
Antragstellende, die nicht Hauptverwaltungen oder Bezirksverwaltungen sind, sind verpflichtet, mit dem Antrag Angaben zu Rechtsform, Geschäftsadresse, Sitz, Anteilsverhältnissen und Anteilseignern sowie zu vertretungsberechtigten Personen vorzulegen. Mit der Antragstellung ist die Satzung /der Gesellschaftsvertrag einzureichen. Antragstellende und ihre Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind verpflichtet, jede Änderung der vorbenannten Mindestangaben unverzüglich der bewilligenden Behörde mitzuteilen.

Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt grundsätzlich bis zu 40 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestens im Umfang von 60 v.H. sind öffentliche Mittel des Landes Berlin, des Bundes oder private Mittel aufzubringen. Eine zusätzliche Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)2 wird ausgeschlossen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Umsetzung dieser Förderrichtlinie erfolgt unter Einbeziehung des durch die zuständige Senatsverwaltung beauftragten Programmträgers B.&S.U. mbH Beratungs-und Service-Gesellschaft Umwelt mbH.

Vor der förmlichen Antragstellung sollte eine Projektskizze eingereicht werden, um auf dieser Basis gegebenenfalls ein Beratungsgespräch mit dem Programmträger führen zu können.
Die B.&S.U. mbH prüft die eingereichten Unterlagen und erstellt abschließend eine Ersteinschätzung zur Projektskizze. Die bewilligende Stelle entscheidet unter Berücksichtigung des Votums des Programmträgers über die weitere Antragstellung nach den Maßgaben dieser Richtlinie. Bei einem positiven Prüfergebnis kann ein förmlicher Antrag gestellt werden.

Sofern eine Antragstellung nicht gesondert im Rahmen von Wettbewerben oder Förderaufrufen erfolgt, können Projektanträge ganzjährig gestellt werden und sind beim Programmträger einzureichen.
Anträge sollen digital über das elektronische Antragssystem des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) gestellt werden.

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