Bayerischer Naturschutzfonds
Der Bayerische Naturschutzfonds fördert den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung.
Der Fonds wird nach dieser Zweckbestimmung auf den Gebieten der Vorbereitung, Umsetzung, Sicherung und Betreuung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege tätig, insbesondere zur
- Erhaltung der Artenvielfalt einschließlich der innerartlichen Vielfalt (Biodiversität),
- Sicherung, Entwicklung und zum Verbund von Biotopen mit ihren Lebensgemeinschaften,
- Förderung dynamischer natürlicher Entwicklungen (ökologischer Prozessschutz)
- Sicherung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen (insbesondere der abiotischen Naturgüter Boden, Wasser und Luft),
- Bewahrung und Weiterentwicklung regionstypischer Landschaften (Erhalt der charakteristischen Landschaftsbilder, historischer Kulturlandschaften mit traditionellen Nutzungsformen sowie von Geotopen).
Zielgruppen/Bedingungen
Antragsteller für Zuwendungen des Bayerischen Naturschutzfonds können natürliche und juristische Personen sein, sofern die nötige Befähigung zur erfolgreichen Durchführung von Vorhaben und die ordnungsgemäße Geschäftsführung gegeben ist.
Die Stiftungsmittel des Bayerischen Naturschutzfonds werden in der Regel nur für Förderprojekte innerhalb Bayerns vergeben. Im Einzelfall ist ein grenzüberschreitender Mitteleinsatz bei unmittelbarem Bezug zu Förderprojekten der Stiftung nicht ausgeschlossen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Förderanträge sind schriftlich zu stellen. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular.
Die Anträge sind durch die jeweils bevollmächtigte Organisationsstufe auszufertigen (z.B. Landesgeschäftsstelle eines Naturschutzverbandes).
Bitte beachten Sie, dass Zuwendungen zu Projekten nur bewilligt werden, wenn diese noch nicht begonnen wurden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns).
Ungeachtet der Bandbreite des Förderspektrums und der Besonderheiten des Einzelfalls muss der Förderantrag folgende Informationen enthalten:
1. Angaben zum Antragsteller
2. Beschreibung des Vorhabens
3. Objektbezug (Lage, flächenbezogene Daten)
4. Zeitpunkt und Dauer des geplanten Vorhabens
5. Kosten- und Finanzierungsplan
6. Naturschutzfachliche Begründung
- Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
- Charakteristik des Projektgebietes
- Naturschutzfachliche Rahmenbedingungen
- Handlungsbedarf
- Ziele und Maßnahmen
- Fehlende Alternativen
- Nachhaltige Betreuung und Pflege
Weitere Informationen
Bayerischer Naturschutzfonds
Rosenkavalierplatz 2,
81925
München
Telefon
089 92142235