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Förderdatenbank der DSEE

Bayerischer Demenzfonds

Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen wünschen sich häufig, dass ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Häuslichkeit so lange wie möglich aufrechterhalten werden kann. Der Bayerische Demenzfonds setzt sich speziell für die Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld ein.

Zielgruppen/Bedingungen

Fördersäule 1: Teilhabeangebote
Der Bayerische Demenzfonds unterstützt beim Aufbau von Angeboten, die der Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld dienen.

Welche „Teilhabeangebote“ fördert der Bayerische Demenzfonds?

Gesucht sind beispielsweise

  • kulturelle, musische, sportliche und andere soziale Angebote
  • generationenübergreifende Angebote.

Zum einen soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz sowie deren An- und Zugehörigen im Mittelpunkt stehen.
Zum anderen sollen die Angebote unter Beteiligung von bürgerschaftlich Engagierten durchgeführt werden.

Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn die Angebote einen Bezug zu Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern aufweisen und die Angebote noch nicht begonnen haben.

Wer kann eine Förderung der „Teilhabeangebote“ beantragen?

Alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie deren An- und Zugehörigen in Bayern engagieren, können gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung der „Teilhabeangebote“?

Sie kann zwischen 2.000 und 15.000 Euro betragen.

Hinweis:
Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.
Die Höhe einer möglichen Förderung ist auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.

Wie lange läuft die Förderung der „Teilhabeangebote“?

Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare (Antragsformblatt I Förderung „Teilhabeangebote“, Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen) per E-Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de zu stellen.

Die Antragstellung wird im einfachen elektronischen Verfahren akzeptiert, sofern die zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden. Bitte speichern Sie die Formulare in einem ersten Schritt auf Ihrem Endgerät ab, füllen Sie diese dann vollständig aus und reichen Sie diese unterschrieben und eingescannt als PDF-Anhang einer E-Mail ein. Dies gilt entsprechend auch für alle weiteren im Förderverfahren benötigten Formulare und Dokumente (Verwendungsnachweis, etc.).

Einsendeschluss der Unterlagen ist jährlich der 30. Juni beziehungsweise der 31. Dezember.