Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen
Entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport M-V können Zuwendungen für Modernisierung und Instandsetzung sowie für Neubau, Erweiterung und Umbau von vereinseigenen Sportstätten (Verein ist Eigentümer bzw. Pächter o. ä. mit einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren, bei Zuwendungen unter 10 T€ mindestens 10 Jahre) sowie deren Ausstattung mit Sportgeräten gewährt werden.
Zielgruppen/Bedingungen
- Baumaßnahmen in den Städten Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald können aus Landesmitteln gefördert werden.
- Baumaßnahmen in allen anderen Städten und Gemeinden in M-V können aus EU-Mitteln (ELER) eine Förderung erhalten.
Wichtigste Fördervoraussetzungen:
- ordentliches Mitglied im Landessportbund
- Nachweis sportfachlicher Bedarf
- Grundstück im Eigentum der Vereine, bzw. Erbbaurecht, Nießbrauch oder Pachtverträge mit Kommune/Gemeinde; Laufzeit mind. 25 Jahre (ab Folgejahr Förderung); bei Zuwendung < 10 T€ - Laufzeit mind. 10 Jahre
- gesicherte Gesamtfinanzierung
Weitere Fördermöglichkeiten für den Sport in M-V, wie z.B. die Förderung von Ausgaben für Großsportgeräte, Baumaßnahmen, Großveranstaltungen, Breitensportprojekte, Leistungssport, Trainingslager etc. finden Sie unter https://www.lsb-mv.de/sportfoe...
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Sportvereine und Sportverbände richten ihren Antrag über den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund bis zum 31.08. des Vorjahres an den Landessportbund M-V, der die Förderentscheidung trifft.
Bei positiver Entscheidung ist durch den Verein ein formeller Antrag beim Landesförderinstitut M-V zu stellen. Die dafür nötigen Formblätter finden Sie auf der Seite des Landesförderinstitutes M-V: www.lfi-mv.de
Weitere Informationen
Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wittenburger Straße 116,
19059
Schwerin
Webseite
Telefon
0385 761760