Förderdatenbank der DSEE

Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles

Reisekostenförderung

Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- sowie Amateurmusikerinnen und Amateurmusiker geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beantragen.

Zielgruppen/Bedingungen

  • Gefördert werden Nachwuchs- und Amateurensembles sowie Chöre aus Deutschland, die ein Musikprojekt im Ausland planen.
  • Gefördert werden Auslandsmusikvorhaben aller Besetzungen und Stilrichtungen.

    Aus Gründen der Nachhaltigkeit sind keine Kurzreisen möglich. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.

    Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Reisen ins deutschsprachige Ausland, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

Vergabekriterien
  • hohe musikalische Qualität des antragstellenden Ensembles
  • kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens für das Zielland
  • Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Austausch stehen.
  • Programmgestaltung und -ablauf sollen schlüssig sein
  • Einladung für eine Partnerschaft im Gastland: Die/der Kooperationsbeteiligte im Gastland muss im Einladungsschreiben ihre/seine Leistungen benennen, etwa Unterstützung bei Übernachtungen, Verpflegung, Transport, Werbung, Nutzung von Übungsräumen, Konzertsälen o. ä.
  • Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich, das Projekt sollte bereits bei Antragstellung im Wesentlichen durch den Eigenanteil der Teilnehmenden sowie durch Zuwendungen aus dem öffentlichen und/oder privaten Sektor finanziert sein.
  • Im Amateur- und Nachwuchsbereich bezuschusst das Goethe Institut keine Honorare.
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: unterstützt werden bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • detaillierte Projektbeschreibung
  • aktuelles Hörbeispiel (Link)
  • Selbstbeschreibung des Ensembles inkl. Lebenslauf des musikalischen Leiters oder der musikalischen Leiterin
  • konkreter Zeit- und Ablaufplan
  • Konzertprogramm
  • offizielle Bestätigung eines Kooperationsbeteiligten aus dem Ausland inkl. Benennung der genauen Leistungen vor Ort
  • zwei Kostenvoranschläge (von Internetportalen, Reisebüros, Busunternehmen etc.) als Nachweis einer besonders günstigen Reiseverbindung
  • Zusätzlich ist bei Flugreisen das Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beizufügen.
  • durchnummerierte Liste der Teilnehmenden mit Funktionsangabe, Geburtsdatum (bei Jugendensembles) und Angabe des Wohnorts

Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.