Anträge auf Zuwendungen für eine Initiative des Ehrenamts
Auch Gruppen und Initiativen, die sich ohne landesrechtliche Anerkennung für pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Pflege engagieren möchten, indem sie beispielsweise Pflegebedürftige besuchen, für sie einkaufen oder mit ihnen spazieren gehen, können eine Zuwendung beantragen.
- Für welche Zwecke gibt es eine Förderung?
Kosten für die Schulung der Engagierten, Koordination/ Organisation der Hilfen
- Art der Förderung: Anteilsfinanzierung
- Themenfeld: Engagement für pflegebedürftige Menschen (im Sinne des SGB XI)
- Regelmäßigkeit der Förderung: fortlaufend, jährlich zu beantragende Projektförderung
- Zielgruppen: ehrenamtliche kleine Initiativen bei Vereinen, Kirchengemeinden etc.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Anträge auf Förderung (s. Download auf der Förderseite) sind schriftlich oder in elektronischer Form bis spätestens 30.April für das jeweilige Kalenderjahr zu stellen bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Referat 24
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Weitere Informationen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9,
55116
Mainz
Webseite
Telefon
06131 162027