Allianz Kinderhilfsfonds Berlin/Leipzig e. V.
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die aus gesundheitlichen und familiären Gründen nicht bei ihren Eltern leben oder die mit gesundheitlichen Einschränkungen leben.
Nicht jedes Kind kann unbeschwert in seine Zukunft blicken. Viele von ihnen wachsen in Heimen auf, weil sie ihre Eltern verloren haben, aus einem schwierigen sozialen Umfeld stammen oder vom Schicksal einer Behinderung betroffen sind. Vor allem diesen Mädchen und Jungen möchte der Allianz Kinderhilfsfonds Berlin/Leipzig e. V. helfen, trotzdem eine glückliche Kindheit zu erleben.
Wichtige Voraussetzungen zur Förderung
Die Einrichtung befindet sich im Geschäftsgebiet des BG NO Berlin / Leipzig (der Hauptsitz der Einrichtung ist hiervon unabhängig).
- In der Einrichtung werden benachteiligte oder bedürftige Kinder und Jugendliche / Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf betreut.
- Die Einrichtung ist gemeinnützig (die Beilegung eines entsprechenden Steuerbescheides ist erforderlich > Freistellungsbescheid).
- Bei den Einrichtungen selbst handelt es sich um
- einen e.V. oder
- einen Elternverein, einen Förderverein und / oder Privatinitiativen in freier Trägerschaft.
Keine Förderung von:
- staatlichen oder privatwirtschaftlichen Einrichtungen (es sei denn, es gibt entsprechende Fördervereine)
- Privatpersonen
Wer wird gefördert
- Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung
- Waisen
- Ernsthaft oder schwer erkrankte Kinder, die in entsprechenden Einrichtungen betreut werden (z.B. Krebserkrankung, Hospizaufenthalt)
- Elterngelöst lebende Kinder und Jugendliche
- Straßenkinder
- In Ausnahmefällen: Kinder und Jugendliche die in integrativen /inklusiven Einrichtungen lernen und / oder betreut werden
Was wird gefördert
- Unterstützung ausschließlich durch Finanzierung von Sachwerten (z.B. Einrichtungsgegenstände, Therapiemittel, Sportgeräte, Spielzeug usw. )
- Kostenvoranschlag und Nachweis der erbrachten Leistungen erforderlich
- Förderung eines kompletten Projektes oder eines abgeschlossenen Teilprojektes ( z.B. Gestaltung eines Gartenbereiches, Spielplatzes oder einer Sportanlage, …) > keine Co-Förderung mit anderen Förderern
- Keine Förderung von:
- Immobilien ( z.B. Renovierung, Neu-Um- und Ausbau )
- Immaterielle Maßnahmen (Ausfahrten, Ferienbetreuung, Qualifizierung, Honorare usw. )
- Tiertherapien oder Fahrzeugumbau für Rollstuhlnutzung o. Ä.
Weitere Informationen
Allianz Kinderhilfsfonds e.V.
Merlitzstraße 8,
12489
Berlin
Webseite
Telefon
030 5389326727