Förderdatenbank der DSEE

Allgemeine Projektförderung

Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden.

Zielgruppen/Bedingungen

Wer kann einen Antrag stellen

Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen.

Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.

Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen. Konzeptionelle Vorarbeiten wie Gespräche mit möglichen Kooperationspartner*innen, potentiellen Förderern, möglichen Aufführungsorten, gewünschten Künstler*innen zählen nicht zum kostenrelevanten Start, sondern dürfen vorher durchgeführt werden:

Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres

Antragsfrist 2. November: Projektstart ab 15. Januar des Folgejahres


Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern.


Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern.

Fonds Soziokultur

Weberstraße 59a,
53113 Bonn

Telefon

0228 97144790