Förderdatenbank der DSEE

Allgemeine Projektförderung

Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden.

Zielgruppen/Bedingungen

Gefördert werden Projekte, die

  • zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
  • partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
  • ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
  • etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)
  • beispielhaft für die soziokulturelle Arbeit stehen

Antragsberechtigte

  • Vereine
  • Initiativen (Gruppe bestehend aus mindestens 3 Menschen oder 2 Menschen und ein Rechtsträger)
  • GbR, GmbH, UG
  • private Stiftungen
  • Freie Träger haben Vorrang vor kirchlichen oder öffentlichen Einrichtungen

Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.

Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.

Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt:

  1. Halbjahr, 1. April - 1. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli
  2. Halbjahr, 1. Oktober - 1. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres

Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach Fördermöglichkeiten oder Kooperationspartner*innen.


Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Den Förderantrag reichen Sie digital über das Antrags-Portal ein. Dort müssen Sie sich bei der ersten Nutzung neu registrieren. Danach können Sie das Antragsformular ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung einreichen.

Das Antragsportal öffnet zweimal jährlich, in der Regel zum 1. April und 1. Oktober für jeweils einen Monat. Aufgrund vieler Serverzugriffe, kann es kurz vor Antragschluss zu technischen Problemen kommen. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag deutlich vorher abzusenden. Anträge, die bis 24 Uhr nicht übermittelt werden, können nicht mehr angenommen werden.


Weitere Informationen

Fonds Soziokultur

Weberstraße 59a,
53113 Bonn

Telefon

0228 97144790