Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz 2.0
Das Förderprogramm „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz 2.0“ bietet Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung ihrer Kinder- und Jugendschutzaktionen vor Ort zu erhalten. Diese sollen sich an den Themenschwerpunkten der Strategie Masterplan Kinderschutz orientieren und die öffentliche Wahrnehmung sowie Sensibilisierung für das Thema stärken. Dazu gehören Angebote und Aktivitäten, die sich an Kinder, Jugendliche und Eltern direkt richten oder an Erwachsene, die in Kontakt mit dieser Zielgruppe stehen.
Zielgruppen/Bedingungen
Auf einen Blick:
- Antragstellende: Städte, Gemeinden und Landkreise, zivilgesellschaftliche Akteure
- Fördersumme: max. 2.000 Euro pro Projekt
- Kostenart: Sachkosten inkl. Honorarkosten
- Förderphase 1: 01.09.2026 bis 31.03.2027
- Förderphase 2: 01.03.2027 bis 30.09.2027
Hinweis:
Bitte berücksichtigen Sie ausreichend Vorlaufzeit für die Projektplanung und beziehen Sie diese frühzeitig in Ihre Zeitplanung mit ein. Kosten können erst ab dem Zeitpunkt der Förderzusage übernommen werden. Bereits zuvor entstandene Ausgaben sind nicht förderfähig.
Themenschwerpunkte
Mit der Förderung können Aktionen mit folgenden Schwerpunkten unterstützt werden:
- Präventionsangebote und Peer-to-Peer Ansätze, insbesondere im Bereich der sexualisierten Gewalt
- Information und Sensibilisierung zu digitalisierter und mediatisierter Gewalt
- Angebote für Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Risiko, Gewalt zu erfahren
Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Risiko, Gewalt zu erfahren, wurden im Zuge der Strategieentwicklung – basierend auf vorhandenen Studien und der Expertise der Arbeitsgruppe – als zugehörig zu mindestens einer der nachfolgenden Gruppen identifiziert:
- Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen und Neurodivergenz
- Kinder- und Jugendliche sucht- und oder psychisch kranker Eltern
- Von Armut betroffene Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte oder Fluchterfahrung
- Queere Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrungen, insbesondere sexualisierter Gewalt
Förderfähige Sachkosten
Das Programm „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz 2.0“ fördert Sachkosten (inkl. Honorarkosten) bis zu 2.000 €, die bei der Durchführung von Aktionen im Bereich Kinder- und Jugendschutz entstehen. Förderfähige Kosten können beispielsweise sein:
- Druckkosten für Flyer und Infomaterialien
- Honorarkosten für Moderator*innen und Trainer*innen
- Raumkosten während einer Aktion
- Anschaffung von Materialien für die Aktion (Einzelanschaffungswert bis 800 € zzgl. MwSt.)
Ein verpflichtender Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Sachkosten, die vor Zusage der Förderung entstanden sind, können nicht gefördert werden.
Nicht förderfähig sind Personalkosten sowie die Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Um eine Förderung zu erhalten, muss der Antrag folgende Punkte beinhalten:
- Im Antrag sind die Ziele der Aktion, eine klare Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes sowie die Beteiligung von Bürger*innen darzustellen.
- Dem Antrag muss eine kommunale Stellungnahme beiliegen sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan für die geplante(n) Ausgabe(n), die finanziert werden soll(en).
- Die zu fördernden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Es muss begründet werden, warum die Ausgaben vom Antragsteller nicht anderweitig finanziert werden können.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben, d.h. Sachkosten, die vor Zusage der Förderung entstanden sind, können nicht gefördert werden.
Antragstellungen erfolgen über das Förderportal der Allianz für Beteiligung
Die Antragsstellung finden Sie ab 01. September in unserem Förderportal!
Weitere Informationen
Allianz für Beteiligung e.V.
Augustenstraße 15,
70178
Stuttgart
Webseite
Telefon
0711 34225600