Förderdatenbank der DSEE

Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz

Das Förderprogramm „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz“ bietet Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung ihrer Kinder- und Jugendschutzaktionen vor Ort zu erhalten.

Mit der Förderung können Aktionen unterstützt werden, die

  • Sensibilisierung- und Empowermentaktionen von Kindern, Jugendlichen und Eltern durchführen,

  • Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche umsetzen,

  • das Umfeld für ein sicheres Aufwachsen stärken,

  • die Prävention von Gewalt und Missbrauch betreiben,

  • ein gesellschaftliches Bewusstsein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen schaffen.

Dazu gehören Angebote und Aktivitäten, die sich an Kinder, Jugendliche und Eltern direkt richten oder an Erwachsene, die in Kontakt mit dieser Zielgruppe stehen.

Sachkosten in Höhe von max. 2.000€, die im Rahmen solcher Aktionen anfallen, können über das Förderprogramm finanziert werden.

Der „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz“ ist Teil der landesweiten „Aktionstage Kinder- und Jugendschutz“. Mit den Aktionstagen ruft das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Städte, Gemeinden, Landkreise und zivilgesellschaftliche Akteure – darunter Vereine, Verbände, Initiativen und Kirchen – auf, eigene Aktionen und Veranstaltungen vor Ort umzusetzen.

Zielgruppen/Bedingungen

Städte, Gemeinden und Landkreise sowie zivilgesellschaftliche Gruppen (z.B. Vereine, Bürgergruppen und Arbeitskreise, Akteure aus der Kinder- und Jugendarbeit, Familienzentren, etc.) aus Baden-Württemberg können sich bewerben.

Förderfähige Sachkosten

Das Programm „Aktionstaler Kinder- und Jugendschutz“ fördert Sachkosten (inkl. Honorarkosten), die bei der Durchführung von Aktionen im Bereich Kinder- und Jugendschutz entstehen. Förderfähige Kosten können beispielsweise sein:

  • Druckkosten für Flyer und Infomaterialien

  • Honorarkosten für Moderator*innen und Trainer*innen

  • Betreuungskosten für Kinder während einer Veranstaltung

  • Catering- und Raumkosten während einer Aktion

  • Anschaffung von Materialien für die Aktion (Warenwert bis 800 € zzgl. MwSt.)

Sachkosten, die vor der Zusage der Förderung entstanden sind, sowie ehrenamtliche Tätigkeiten werden nicht gefördert. Auch Personalkosten können nicht gefördert werden. Fortbildungen, ohne direkt im Antrag beschriebene und anschließende Aktion, sind ebenfalls nicht förderfähig.

Fördervoraussetzungen

Um eine Förderung zu erhalten, muss der Antrag folgende Punkte beinhalten:

  • Das Ziel der Aktion, eine klare Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes und die Beteiligung von Bürger*innen

  • Eine Stellungnahme der Stadt, der Gemeinde oder des Landkreises, falls ein zivilgesellschaftlicher Akteur die Förderung beantragt

  • Einen Kosten- und Finanzierungsplan für die gewünschten Sachkosten

  • Eine Begründung, warum die Finanzierung anderweitig nicht möglich ist.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Aktionen können vom 01.01.2025 bis 31.07.2025 gefördert werden.

Der ausgefüllte und im Original unterschriebene Antrag kann digital per Mail an die Adresse Antrag@afb-bw.de eingereicht werden. Alternativ kann der Antrag postalisch an die Allianz für Beteiligung gesendet werden.

Weitere Informationen

Allianz für Beteiligung e.V.

Augustenstraße 15,
70178 Stuttgart

Telefon

0711 34225600