Förderdatenbank der DSEE

Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur

Ab sofort können sich Kultureinrichtungen um Mittel zur Notfallhilfe und -prävention aus dem Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur bewerben. Unterstützt wird der Fonds von der Kulturstiftung der Länder, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, dem Ministerium für Kunst und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz mit insgesamt 135.000 Euro.

Ziel des Aktionsfonds ist es, insbesondere kleinere Kultureinrichtungen bei der Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements zu unterstützen und so deren Resilienz nachhaltig zu stärken. Bewegliches und unbewegliches Kulturgut einer Gesellschaft ist grundsätzlich denselben Gefahren ausgesetzt, die auch andere gesellschaftliche Bereiche existentiell bedrohen. Dazu zählen bewaffnete Konflikte ebenso wie Extremwetterereignisse, Havarien, Schädlinge, Hochwasser, Brände oder Vandalismus.

Zielgruppen/Bedingungen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für den Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind, sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung.

Was wird gefördert?

Der Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur fördert Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. So soll die Resilienz von Kultureinrichtungen gestärkt und diese für mögliche Gefahren und Risiken sensibilisiert werden, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind.

Gefördert werden Maßnahmen,

  • die auch überregionales Anwendungspotential haben,
  • von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und profitieren können,
  • die modellhaft sind,
  • die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder weiterentwickelt werden können.

Die geförderten Projekte sollen die maximale Fördersumme in Höhe von 5.000 Euro nicht überschreiten.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass die beantragte und durch den Aktionsfonds ermöglichte Maßnahme in bestehende Konzepte oder Strategien zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements der antragstellenden Einrichtung eingebettet ist und zu deren Weiterentwicklung beiträgt. Antragstellende, die noch nicht über ein solches Konzept bzw. eine solche Strategie verfügen, sind gehalten, diese während des Förderzeitraums zu entwickeln und in Form eines schriftlichen Berichts mit Abschluss des Projekts vorzulegen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Termine können vereinbart werden unter: kontakt@notfallallianz-kultur.de

Weitere Informationen

Kulturstiftung der Länder Stiftung bürgerlichen Rechts

Spandauer Damm 10,
14059 Berlin

Telefon

030 8936350