Förderdatenbank der DSEE

4generation

4Generation ist das Förderprogramm des Landes Niedersachsen für Projekte in der Jugendarbeit im Zeitraum 2021-2025.

4Generation stellt einfach und unbürokratisch Geld zur Verfügung, um neue Ideen für die Jugendarbeit in den Bereichen Vielfalt, Beteiligung und Engagement & Experimentelles kurzfristig umzusetzen.

Die Servicestelle beim Landesjugendring Niedersachsen unterstützt und berät bei der Antragstellung und Projektdurchführung sowie bei der abschließenden Dokumentation.

Was wird gefördert?
GEFÖRDERT WERDEN EHRENAMTLICHE VORHABEN

  • innovative Projekte in der Jugendarbeit
  • in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung (jenseits von Schule), Kultur und Umwelt
  • die auf freiwilligem Engagement beruhen
  • ohne finanziellen Eigenanteil
  • von freien (z.B. postmigrantischen) Initiativen und Jugendgruppen sowie von Verbänden & Vereinen der Jugendarbeit

    DIE DAS ZIEL VERFOLGEN
  • Jugendlichen neue Aktivitäten, Perspektiven oder Herausforderungen zu ermöglichen
  • für aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen zu sensibilisieren
  • Beteiligung junger Menschen auszubauen
  • persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken
  • Ehrenamtliche in der Jugendarbeit bei der Organisation neuer Veranstaltungen und Projekten zu unterstützen und zu qualifizieren
  • gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen
  • Jugendliche zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen
  • die Demokratie zu stärken und zur Demokratieentwicklung beizutragen
  • Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen

    FÜR AUSGABEN IN DEN BEREICHEN:
  • Honorare (z.B für Referent*innen)
  • Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Sachmittel für Initiativen- und Vereinsorganisation (z. B. Ausstattungsgegenstände, Büro-, Verbrauchs- und Moderationsmaterial)
  • Sachmittel für Aktivitäten
  • Reise- und Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten
  • Mieten & Lizenzen im Projektzeitraum

    NICHT FÖRDERFÄHIG SIND:
  • Einzelpersonen als Antragstellende
  • Projekte von öffentlichen Trägern und Kommunen
  • Personalkosten
  • Bau- und Sanierungsvorhaben (Investition in Grund und Boden)
  • laufende Kosten (Miete, Versicherungen etc.) (Ausnahme extra Anmietung für Projekt)
  • Ferienfreizeiten als Regelarbeit
  • laufende bzw. bereits beendete Projekte
  • Projekte mit großem Fördervolumen (über 20.000 €) (hier kann maximal eine Teilfinanzierung erfolgen)
  • Kindergärten, Schulen, Hochschul- und Studienprojekte, Stipendien
  • Auslandsprojekte

Zielgruppen/Bedingungen

LAUFZEIT

Die Laufzeit beträgt für die Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphase mindestens 3 und höchstens 24 Monate.

FÖRDERSUMME

Innerhalb dieser Zeitspanne steht dem Projekt eine Fördersumme von 1.500€ bis maximal 10.000€ pro Laufzeitjahr zur Verfügung. 

ANTRAGSTELLUNG

Die Antragstellung erfolgt auf der Webseite und ist ausschließlich online möglich. Anträge für Projekte können monatlich zum jeweils 1. bei der Servicestelle gestellt werden. Projektstart ist dann jeweils 1 Monat später.

Eine weitere Förderbedingung ist, wie am Ende einer jeden Förderung, das Erstellen eines Sachberichts und eines Verwendungsnachweises, der belegt, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden, siehe Leitfaden, der sich insbesondere auch mit dem Verfassen des Sachberichtes befasst. Der Sachbericht ist eine kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahmen im Projekt (wie z.B. Beginn, Dauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahmen, ggf. Abweichungen von der eigentlichen Planung und vom Finanzierungsplan).

Landesjugendring Niedersachsen e.V.

E-Mail

info@ljr.de

Webseite

www.ljr.de

Telefon

0511 5194510