2.000 x 1.000 Euro für das Engagement
„Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“
Die Landesregierung startete im Jahr 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«. Unter dem diesjährigen Förderthema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ werden Projekte zur Digitalisierung oder zum Einsatz von KI in eurem Engagement gefördert. Eine Antragstellung für die Förderperiode 2026 ist vom 2. März bis zum 1. November 2026 möglich.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
In diesem Jahr werden Projekte zum Thema “Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co." gefördert.
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die die Digitalisierung und den Einsatz von KI in eurem Engagement und Ehrenamt voranbringen wie die Umstellung auf eine digitale Aktenführung im Verein, der Aufbau einer eigenen Webseite für eure Initiative oder der Start einer Organisations- und Vereinsentwicklung mithilfe von KI.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen.
Die Antragsfrist endet am 1. November 2026. Eine Antragstellung nach dem 1. November 2026 ist nicht möglich. Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel einer kreisfreien Stadt bzw. eines Kreises erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde geschlossen.
Die Verfügbarkeit von Fördermitteln in den einzelnen Kommunen kann jederzeit durch Eingabe der Postleitzahl der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des Kreises in der Maske zur Antragstellung im Förderportal geprüft werden.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal förderung.NRW. Eine analoge Antragstellung ist nicht möglich.
In dem Antrag müsst ihr eure geplante Maßnahme und den Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschreiben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellen.
Um einen Antrag stellen zu können, ist ein Nutzerkonto notwendig. Für die Einrichtung eines Nutzerkontos gibt es verschiedene Möglichkeiten z.B. mit der BundID bzw. Mein Unternehmenskonto oder auch mit einem einfachen förderung.nrw-Konto.