2.000 x 1.000 Euro für das Engagement
Antragstellung ab dem 1. Januar 2023 möglich
Die Landesregierung startete im letzten Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«, das auch im nächsten Jahr fortgesetzt wird. Das Schwerpunktthema für die Förderperiode 2023 lautet »Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern«.
Knapp sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert.
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Passend zum Schwerpunktthema »Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern« sind beispielsweise Projekte wie die Einrichtung und der Betrieb eines Repair-Cafés, eine Nachhaltigkeitsberatung für Vereine und Vereinsmitglieder, die Betreuung von Foodsharing-Angeboten oder der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens in der Nachbarschaft denkbar.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für der Verein bzw. der Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für den Verein bzw. Initiative zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Durchführungsort der Maßnahme oder aus dem Sitz des Vereins bzw. dem Standort der Initiative.
Förderprozess
Jedes Jahr wird pro Fördernehmer maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr bis zum 31. Dezember durchgeführt werden und einen inhaltlichen Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema aufweisen muss. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf. Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können nicht gefördert werden. Vor der Bewilligung dürfen daher keine Verträge für die Maßnahme (für das Projekt) geschlossen werden; dies betrifft alle Leistungs- und Lieferungsverträge, wie beispielsweise Käufe, Bestellungen oder auch Mietverträge. Eine Maßnahme, deren förderfähige Gesamtausgaben geringer als 1.000 Euro sind, kann nicht gefördert werden.
Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Onlineformular im Förderportal engagementfoerderung.nrw. In dem Antrag müssen die geplante Maßnahme und der Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschrieben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellt werden. Der Förderantrag muss zusätzlich im Anschluss an die Online-Antragsstellung im Original unterschrieben und an die zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden. Weitere Informationen hierzu gibt es im Förderportal.