Förderdatenbank der DSEE

„100 mal 500 für die Demokratie“

Demokratie-Förderprogramm der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Ziel des Förderprogramms ist es, ehrenamtliche demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und sie bei der Umsetzung ihrer Vorhaben und Projekte zu fördern.

Die Förderung im Rahmen des Demokratie Kleinförderprogramms erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Hinweise zur Zuwendung.

Gefördert werden demokratiebildende Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen politischen Themen
  • Veranstaltungsformate zur Würdigung der Demokratie
  • Projekte der demokratischen Beteiligung im lokalen Raum
  • Projekte der Kooperation und Vernetzung von Zivilgesellschaft, Kommunen, Unternehmen, Wissenschaft, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Bildungseinrichtungen mit dem Ziel der gemeinsamen Demokratiestärkung
  • Projekte der Demokratiebildung
  • Projekte und Maßnahmen, die sich gegen Ausgrenzung, Diskriminierung, Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit richten
  • Projekte und Maßnahmen, die sich für Vielfalt, Toleranz, Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen

Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die der parteipolitischen Werbung dienen.

Zielgruppen/Bedingungen

Antrags- und zuwendungsberechtigt ist nur, wer die mit diesem Programm verbundenen Ziele verfolgt und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt.

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind:

  • Kommunale Gebietskörperschaften (kreisfreie und kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz)
  • Gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen (Vereine, Stiftungen)
  • Projekte und Initiativen ohne Rechtsstatus und anerkannte Gemeinnützigkeit
  • Schulische und studentische Initiativen, Zusammenschlüsse oder Vereinigungen
  • Anerkannte Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften

Beantragt werden kann eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu maximal 500 Euro. Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Eigenmittel müssen mindestens in Höhe von 10 Prozent durch die Antragstellerin / den Antragsteller erbracht werden.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen durch die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Bitte benutzen Sie das Antragsformular und senden Sie dieses per Post oder elektronisch an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung.

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